First Responder nennt man international jene Ersthelfer, die parallel zum regulären Rettungsdienst mitalarmiert werden.
First Responder sollen die Zeit zwischen dem Eintreten des Notfalls und der ersten medizinischen Versorgung verkürzen, das sogenannte “therapiefreie Intervall”. Je schneller qualifizierte Maßnahmen durchgeführt werden, desto günstiger ist der Heilungsablauf und umso kürzer ist die nachfolgend notwendige Behandlungszeit.
First Responder verkürzen diesen behandlungslosen Zeitraum bis zum Eintreffen des Rettungswagens oder des Notarztteams.
Seit 2021 empfehlen auch die international gültigen Leitlinien für die Reanimation, dass bei jedem vermuteten präklinischen Herz-Kreislaufstillstand über eine Smartphone-App oder Textnachricht Ersthelfer alarmiert werden, die sich in der Nähe des Notfallortes befinden.
Es gibt unter anderem:
Community First Responder (auch als Laien First Responder bezeichnet) sind Personen, die keine Rettungsdienstausbildung haben und eigentlich "nur" einen Erste-Hilfe-Kurs, eine Defiunterweisung oder ein Reanimationstraining besucht haben.
Sie werden im wesentlichen zu Reanimationen mitalarmiert und per App aktiviert, wenn in ihrer Nachbarschaft ein Notfall passiert.
Ziel bei einem Kreislaufstillstand ist es ja, möglichst schnell mit der Herzdruckmassage zu beginnen und im Idealfall dabei auch einen Defibrillator zum Einsatz zu bringen. Das ist die Hauptaufgabe von Community-First-Respondern.
Rettungsdienstliche First Responder Systeme werden immer von irgend jemandem “betrieben” (RK, ASB, JUH, …), das bedeutet, es gibt eine verantwortliche Organisation. Diese entscheidet, wer dort eben in der örtlichen FR-Gruppe mitalarmiert wird. Bei Interesse an einer Mitarbeit wenden Sie sich daher am besten direkt an Ihre lokale Rettungsdienststelle.
Meist mit einem Notfallrucksack und oft auch mit Defibrillator ausgestattet fahren sie mit privaten Fahrzeugen auf eigene Kosten zu den Einsätzen. Rettungsdienstliche First Responder müssen vor allem aber aus rechtlichen Gründen immer Angehörige einer Rettungsorganisation sein und dort eine gültige Tätigkeitsberechtigung haben. Nur dann können Sie die volle Bandbreite ihrer Möglichkeiten ausschöpfen.
Rettungsdienstliche First Responder werden bei unterschiedlichen Einsatzcodes mitalarmiert, nicht jedoch, wenn bereits Fachpersonal (Arzt, Diplompflegepersonal, Rettungsdienstpersonal, ..) vor Ort ist oder der Notfall in einer Versorgungseinrichtung (Krankenhaus, Pflegeheim, Ordination, ..) eingetreten ist.
Festgelegt ist die Alarmierung von rettungsdienstlichen First Respondern in der lokalen Alarm- und Ausrückordnung der jeweiligen Leitstelle. Man bezieht sich dabei sinnvollerweise auf spezifische Einsatzstichwörter und nicht auf Einsatzstufen, gibt es doch in jeder Einsatzstufe Codes, bei denen ein First Responder alarmiert werden kann, weil sein Einsatz vor Ort sinnvoll ist.
Für alle anderen Codes, sollte es aber auch die Möglichkeit einer optionalen Alarmierung geben , wenn der Disponent es für sinnvoll und vor allem für nötig erachtet (überdurchschnittlich lange Anfahrt eines Rettungsmittels).
Ja, Stornos von Rettungsmitteln durch Rettungsdienstliche First Responder sind möglich, d.h. sie können anfahrende Notarztmittel abbestellen. Voraussetzung ist, dass der Rettungsdienstliche First Responder als solcher bei der Leitstelle registriert (durch das Einsatzleitsystem identifiziert ist) und er auch definitiv vor Ort ist.
Niedergelassene Praktische Ärzte können von aus den Einsatzleitsystemen der Leitstellen automatisch über Rettungseinsätze in ihrer Gemeinde bzw. in ihrem Umfeld informiert und zu diesen alarmiert werden.
Besonders sinnvoll ist dies naturgemäß überall dort, wo der niedergelassene Praktiker einen erheblichen Zeitvorsprung gegenüber dem schnellsteintreffenden Notarztmittel hat, d.h. wo er erheblich rascher am Notfallort sein kann.
Neben niedergelassenen Praktische Ärzte können zum Beispiel auch Notärzte rund um ihrem Wohnsitz oder andere Ärzte mit Notarztausbildung so eingebunden werden, wenn sie das wollen.
Diese Alarmierung erfolgt zusätzlich zur regulären Alarmierung der Rettungsmittel laut Ausrückordnung, da zum Zeitpunkt der Alarmierung ja nicht sichergestellt ist, dass der Arzt auch tatsächlich sofort zum Notfallort fährt.
Nein, Ärzte bekommen die Alarminfo mit allen relevanten Einsatzdaten und können selbst entscheiden, ob sie hinfahren oder nicht. Er ist eben als First Responder tätig und kann manchmal nicht, weil z.B. gerade bei einem anderen Patienten gebunden ist oder ganz einfach nicht einsatzbereit ist.
Im tatsächlichen Einsatzfall (wenn der Arzt hinfährt) informiert der Arzt aber jedenfalls die Leitstelle, damit auch der zuständige Disponent diese essentielle Information hat.
Das Prinzip ist ganz einfach: bei entsprechenden Notrufen (Kreislaufstillstand) wird von der Rettungsleitstelle neben den Rettungskräften auch die schnellsteintreffende Feuerwehreinheit gleich automatisch mitalarmiert. Ist das Löschgruppenfahrzeug oder sonstige Feuerwehr-Spezialfahrzeug vor der Rettung vor Ort, können diese so bereits effizient mit einem Defibrillator helfen.
Durch die Ausstattung aller Feuerwehrfahrzeuge mit Defibrillatoren und die Einbindung aller (!) Feuerwehrfahrzeuge in der Rettungskette könnte die Überlebensrate bei plötzlichem Herztod weiter erhöht werden. Feuerwehrleute – die es ohnehin gewohnt sind, in schwierigen Situationen rasch zu reagieren – eignen sich optimal als „First Responder“.
Wenn nach der Notfallabfrage ein Kreislaufstillstand wahrscheinlich oder bestätigt ist und sich noch kein qualifizierter Ersthelfer am Einsatzort befindet, wird das schnellsteintreffende Feuerwehrfahrzeug gleich auotmatisch mitalarmiert, um die Zeit bis zum Eintreffen des regulären Rettungsdienstes bestmöglich zu überbrücken.
Das Prinzip ist ganz einfach: bei entsprechenden Notrufen (Kreislaufstillstand) wird von der Rettungsleitstelle neben den Rettungskräften auch die schnellsteintreffende Polizeistreife mit Defibrillator verständigt. Sind die Polizeibeamten vor der Rettung vor Ort, können sie so bereits effizient mit einem Defibrillator helfen.
Durch die Ausstattung der Polizei mit Defibrillatoren und die Einbindung der Beamtinnen und Beamten in der Rettungskette könnte die Überlebensrate bei plötzlichem Herztod weiter erhöht werden. Polizisten – die es ohnehin gewohnt sind, in schwierigen Situationen rasch zu reagieren – eignen sich optimal als „First Responder“.
Wenn nach der Notfallabfrage ein Kreislaufstillstand wahrscheinlich oder bestätigt ist und sich noch kein qualifizierter Ersthelfer mit Defibrillator am Einsatzort befindet, wird die Leitstelle der Polizei gleichzeitig mit dem eigentlichen Rettungsdienst (Rettungswagen, Notarzt, ..) und zusätzlich zu diesen informiert, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bestmöglich zu überbrücken.
First Responder Systeme werden innerhalb eines Betriebes, einer Firma oder einer Betriebsstätte immer von irgendjemandem “betrieben” (Geschäftsführung, Betriebsarzt, Sicherheitspersonal, Vertrauensperson, etc ), d.h. es gibt überall einen Verantwortlichen. Dieser Verantwortliche entscheidet, wer dort eben in seiner FR-Gruppe mitalarmiert wird.
Unterschiedlich, das kommt auf die jeweilige Firma an. Wir empfehlen einen Notfallrucksack und wenn möglich auch einen Defibrillator.
Es hilft aber auch wesentlich, wenn der Rettungsdienst am Firmengelände vom First Responder entsprechend eingewiesen wird, um den Verletzen oder Erkranken rasch zu finden.
Firmen First Responder sollten von der zuständigen Leitstelle automatisiert über alle Rettungseinsätze (RD-Events) auf ihrem Betriebsgelände informiert werden. Selbst bei Bagatellefällen können sie den Rettungsdienst einweisen und so zu einem reibungslosen Einsatzablauf beitragen.
Nein, ein Firmen-First-Responder darf keine anfahrenden Kräfte stornieren.
Einige Gemeinden betreiben im Rahmen von lokalen Initiativen eigene First Responder Systeme, die meistens mit Laien First Respondern vergleichbar sind.
Aber es gibt auch hochprofessionelle Systeme, wie zum Beispiel die First Responder in Fischamend (A) als Teil des Systems der Notfallrettung.
Örtlich organisiert gibt es immer einen lokal Verantwortlichen, der entscheidet, wer eben in dieser örtlichen FR-Gruppe mitalarmiert wird. Bei Interesse an einer Mitarbeit in solch einer Gemeinde-First-Responder-Gruppe wenden Sie sich am besten direkt an Ihre lokale Kommune.
Die Alarmierung von First Respondern erfolgt zeitgleich mit den Einsatzfahrzeugen in der Regel über eine Smartphone-APP.
Die Tätigkeit erfolgt in der Regel rein ehrenamtlich und freiwillig. Ob und in welchem Ausmaß verbrauchtes Material bei betreibergestützen Systemen von der jeweiligen Betreiberorganisation ersetzt wird, liegt in deren eigenem Ermessen.
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