
Community First Responder (CFR) (früher auch als Laien First Responder bezeichnet) sind speziell ausgebildete freiwillige Ersthelfer aus der Bevölkerung, die in ihrer jeweiligen Gemeinde oder Nachbarschaft bei medizinischen Notfällen parallel mit dem regulären Rettungsdienst alarmiert werden weil sie den Notfallort mit einem Zeitvorteil vor diesem erreichen können.
Diese Ersthelfer benötigen die für ihre Tätigkeit keine spezielle Rettungsdienstausbildung, sondern haben oftmals "nur" einen Erste-Hilfe-Kurs, eine Defiunterweisung oder ein Reanimationstraining besucht. Natürlich kann auch Fachpersonal in der dienstfreien Zeit freiwillig so tätig werden.
CFR werden im Wesentlichen zu Reanimationen mitalarmiert und per App aktiviert, wenn in ihrer Nachbarschaft bzw. unmittelbaren Umgebung ein Notfall passiert.
Die Alarmierung von Community First Respondern erfolgt zeitgleich mit den Einsatzfahrzeugen in der Regel über eine Smartphone-APP.
Eigentlich ist es ganz einfach .... schauen Sie in unserer Übersicht nach, welcher Betreiber in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Region tätig ist und registrieren Sie sich dort.
Los geht´s .....
Dann haben Sie leider nur die Möglichkeit, bei den für dieses inakzeptable Defizit zuständigen Stellen die sofortige Einführung eines Community First Responder Systems zu fordern. Bei den politisch Verantwortlichen Ihrer Region (Bürgermeister, Landräte, Abgeordnete, ...), den lokalen Rettungsdienstbetreibern, den Landes- und Kommunalbehörden, den Ministerien, etc ...
Die Björn Steiger Stiftung fordert die rasche bundesweite Implementierung von First Responder Systemen und im Speziellen von Community First Responder APPs, sowie die verpflichtende Alarmierung von Community First Respondern durch die Rettungsleitstellen zu allen Reanimationen !!!
Alle Infos zur Interoperabilität finden Sie HIER KLICKEN.
Dann kontaktieren Sie einen der bestehenden APP-Betreiber und orientieren Sie sich nach Möglichkeit an den Nachbarregionen, welche APP dort im Einsatz ist.
Die Tätigkeit erfolgt in der Regel rein ehrenamtlich und freiwillig. Ob und in welchem Ausmaß verbrauchtes Material bei betreibergestützen Systemen von der jeweiligen Betreiberorganisation ersetzt wird, liegt in deren eigenem Ermessen.
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