Empfehlung zu Smartphone-basierten Ersthelfer-APPs

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Smartphone-basierte Ersthelfer-APPs – Ein Schlüssel zur modernen Notfallversorgung

Gemeinsam mit Expertinnen und Experten haben die ADAC Stiftung, die Bertelsmann Stiftung und die Björn Steiger Stiftung Lösungsvorschläge für die Einführung von Ersthelfer-APPs erarbeitet.

Menschen, die einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden, brauchen sofort Hilfe – und zwar noch bevor der Rettungsdienst eintrifft. Derzeit ist die interventionsfreie Zeit aber noch zu lang. Smartphonebasierte Ersthelfersysteme haben das Potenzial, die aktuelle Situation deutlich zu verbessern. Es ist möglich und finanziell leistbar.

Flächendeckende Alarmierung durch interoperable Systeme

Die bundesweite Einführung von untereinander vernetzten Systemen ist essenziell, um First Responder überall in Deutschland bei Herz-Kreislauf-Stillständen hinzuziehen zu können. Technische Standards und eine gesicherte Finanzierung sind nötig und möglich, um die Zusammenarbeit der Systeme sicherzustellen und ihren Erfolg zu gewährleisten.

Geschulte Laien als First Responder (Ersthelfer)

Es ist zu empfehlen, geschulte Laien als First Responder (Ersthelfer) einzusetzen, da sie durch einfache Reanimationsschulungen qualifiziert sind, lebensrettende Maßnahmen wie Herzdruckmassagen und den Einsatz von Defibrillatoren durchzuführen. Zudem vergrößert der Einsatz von Laien den Pool an Helfern erheblich, was das System effektiver macht.

Rechtliche Fragen

Ein von den Stiftungen in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten arbeitet heraus:

  • Die Finanzierung von First Responder Systemen könnte schon jetzt im bestehenden Rechtsrahmen sichergestellt werden, was ein wichtiger Schritt hin zum flächendeckenden Einsatz der Apps wäre.
  • Grundsätzlich könnte und sollte der Bund technische Mindeststandards für Ersthelfer-Apps festlegen und damit die Grundlagen für die nötige Interoperabilität legen.
  • Die bestehenden rechtlichen Regelungen decken den Einsatz von Freiwilligen hinsichtlich Haftungsfragen und sozialrechtlicher Absicherung ausreichend ab.

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Zusammenfassung des Ergebnispapiers

  • Flächendeckende Einführung: Smartphone-basierte Ersthelfer-Alarmierungssysteme sollten flächendeckend in ganz Deutschland eingeführt werden, um die Notfallversorgung bei Herz-Kreislauf-Stillständen zu verbessern.
  • Interoperable Systeme: Notwendig sind interoperable Systeme, die eine überregionale Alarmierung ermöglichen, damit geschulte Laien als First Responder unabhängig von ihrem Aufenthaltsort alarmiert werden können.
  • Einheitliche Standards: Die Verankerung von einheitlichen Standards ist entscheidend, um die Zusammenarbeit der verschiedenen Systeme zu gewährleisten. Laut des juristischen Gutachtens könnte der Bund technische Mindeststandards für Ersthelfer-Apps festlegen.
  • Einsatz geschulter Laien: Es ist empfehlenswert, geschulte Laien als Ersthelfer einzusetzen, statt ausschließlich auf den Einsatz von medizinischem Personal zu setzen. Laien können durch einfache Reanimationsschulungen qualifiziert werden, lebensrettende Maßnahmen wie Herzdruckmassagen und den Einsatz von Defibrillatoren durchzuführen. Zudem vergrößert der Einsatz von geschulten Laien die Anzahl an Helfern erheblich, was das System effektiver macht.
  • Absicherung der Ersthelfer: Die Rahmenbedingungen für die Absicherung der Ersthelfer sind ausreichend, um zivilrechtliche Haftungsrisiken, strafrechtliche Verantwortlichkeiten und sozialrechtliche Absicherungen abzudecken.
  • Gesicherte Finanzierung: Der Verfasser des durch die Stiftungen in Auftrag gegebenen Gutachtens (Pitz 2024) zeigt auf, wie eine Finanzierung schon im bestehenden Rechtsrahmen sichergestellt werden kann und unterbreitet einen Vorschlag, wie eine gesetzliche Klarstellung aussehen könnte, um Zweifel bei der Verantwortlichkeit für die Finanzierung zu vermeiden.
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