
JA ! Grundsätzlich gibt es eine Lösung, wie eine APP-übergreifende Alarmierung aussehen könnte.
Bereits 2019 bis 2022 hat die Björn Steiger Stiftung eine Arbeitsgruppe für eine Anbieter-übergreifende Alarmierung der nähesten Community First Responder ins Leben gerufen und diese Arbeitsgruppe im Jahr 2025 wieder aufgenommen. Ziel war und ist es, zusammen mit den APP-Anbietern eine gemeinsame technische Plattform zur Vernetzung von Community First Responder-APPs zu schaffen, damit im Notfall mehr Community First Responder alarmiert werden können, unabhängig vom vor Ort von der Rettungsleitstelle genutzten System.
An der Ausarbeitung dieses Konzeptes 2019 bis 2022 waren neben der Björn Steiger Stiftung die Partner CombiRisk in Kooperation mit Fraunhofer FOKUS (KATRETTER-App), medgineering GmbH (Mobile Retter-App), Fa. L2R GmbH, GS Elektromedizinische Geräte G. Stemple GmbH, umlaut telehealthcare GmbH (corhelp3r-App) und Swissphone Wireless AG beteiligt. "Reziproke Ersthelferalarmierung" heißt diese im Prinzip umsetzbare anbieterübergreifende Plattform/Lösung aus dem Jahr 2022.
In der im Februar 2025 wieder aufgenommenen Arbeitsgruppe Ersthelfer-APPs der Björn Steiger Stiftung treffen sich nun die Verantwortlichen von corhelper (umlaut telehealthcare GmbH), KATRETTER (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. / CombiRisk GmbH), Mobile Retter (medgineering GmbH), Rescuetrack und der Region der Lebensretter (Region der Lebensretter e.V.) zum diesbezüglichen Austausch.
Anders als in der ursprünglichen Ausarbeitung von 2019–2022, die ein zentrales rA-System vorsah, setzt die Arbeitsgruppe inzwischen auf direkte Schnittstellen zwischen den einzelnen APP-Anbietern, ohne zentrales System.
Im Sequenzdiagramm ist der prinzipielle Ablauf einer First-Responder-Alarmierung dargestellt. Der von der lokalen Rettungsleitstelle beauftragte APP-Anbieter wird ausgelöst und reicht den Alarm unmittelbar an die anderen APP-Alarmierungssysteme weiter, die im selben Gebiet Helfer vorhalten. Jeder Anbieter alarmiert dabei ausschließlich seine eigenen Helfer.

Stand Februar 2025: In Gesprächen und bei Workshops unserer Arbeitsgruppe, wurde im Februar 2025 durch die APP-Anbieter bekräftigt, dass sie neben rechtlichen Bedenken vor allem auch erhebliche Vorbehalte im Hinblick auf die wechselseitige Konkurrenzstellung haben. Die APP-Hersteller sind ja konkurrierende Unternehmen und es besteht bei einer Zusammenschaltung bzw. Interoperabilität der unterschiedlichen Systeme in einem so frühen Ausbaustadium das durchaus nicht unbegründete Bedenken, dass sich dann nur das "einfachste billigste System" (unabhängig von Funktionalität und Qualität) durchsetzt und die anderen APPs sukzessive vom Markt verdrängt. "Konkurrenz belebt aber das Geschäft" und ist der Motor von Innovation und unternehmerischer Kreativität.
Die personellen und finanziellen Ressourcen sollen aktuell voll in den "Netzausbau" und die Funktionalität der APPs gesteckt werden, mit dem obersten Ziel einer raschen Flächendeckung. Die APP-Anbieter haben dabei zugesagt, zu versuchen, dabei einen "lokalen Flickenteppich" zu vermeiden, und benachbarte Regionen nach Möglichkeit mit der selben APP auszustatten.
Stand Juni 2026: Die beteiligten APP-Anbieter haben sich darauf verständigt, eine APP-übergreifende Alarmierung umzusetzen - und zwar in einem dezentralen Modell mit direkten Schnittstellen zwischen den einzelnen Anbietern, ohne zentrales System. Dieses Modell wahrt die Eigenständigkeit der Anbieter, da die Hoheit über die jeweils eigenen Helfer vollständig bei dem registrierenden Anbieter verbleibt und keine zentrale Stelle Daten oder Marktmacht bündelt. Mögliche datenschutzrechtliche Vereinbarungen zwischen den Anbietern wurden genauso erarbeitet wie organisatorische Abläufe und technische Grundkonzepte.
Die konkrete technische Ausgestaltung (einheitliches Schnittstellenprofil, Rückmeldeschema der Helfer, ) wird derzeit erarbeitet.
Unser Plan für Q4/2026: Gemeinsames Ziel ist, eine Teststellung bzw. ein Pilotprojekt in einer Region, in der tatsächlich mehrere Ersthelfer-APPs tätig sind, im 4.Quartal 2026 zu realisieren. Die Arbeiten dazu laufen ....
Wenn eine Person im Einzugsgebiet zweier First-Reponder-APPs lebt oder tätig ist und damit in zwei Regionen mit unterschiedlichen First-Responder-APPs tätig werden will, so muss sie sich gegebenenfalls zwei APPs aufs Smartphone laden. Im jeweilige Gebiet wird dann die jeweilige APPs alarmiert bzw. ausgelöst.
Oberste Prämisse im Bereich der Community First Responder ist es weiterhin, einen flächendeckenden Ausbau in Deutschland zu erreichen, weswegen wir gemeinsam mit den APP-Herstellern das gemeinsame Ziel ausgerufen haben, im Fall von Ressourceproblemen der Flächendeckung in Deutschland Priorität gegenüber der Interoperabilität einzuräumen.
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