Grundsätzlich sind viele Eigenschaften der Apps/der Systeme je nach Anbieter/Betreiber sehr unterschiedlich. Entscheidend sind daher die Angaben auf der jeweils dazugehörigen Homepage.
Der vorgeschriebene Mindestausbildungsstandard (z.B. Reanimationsschulung bis medizinische Fachausbildung/regelmäßige Fortbildungen/...) ist je nach App bzw. System unterschiedlich.
Das Engagement für alle hier vorgestellten Alarmierungssysteme erfolgt ehrenamtlich.
Bei den Systemen, in denen die Alarmierung über die offizielle Rettungsleitstelle erfolgt, handelt es sich bei einem Einsatz um einen Auftrag des jeweiligen Rettungsdienstträgers.
Ob und wenn ja in welchem Umfang hierbei ein Versicherungsschutz besteht, hängt also von der jeweiligen Kommune ab.
[Je nach Anbieter bzw. Betreiber gibt es hierfür teilweise einen Mindestumfang.]
Während eines Einsatzes haben Freiwillige keine Sonder- bzw. Wegerechte und sind an die StVO gebunden.
Sobald die Besatzung eines disponierten Rettungsmittels beim Patienten eingetroffen ist und dem First Responder vom Leiter der Rettungsmannschaft mitgeteilt wird, dass seine Hilfeleistung nicht mehr benötigt wird, ist die Tätigkeit vor Ort zu beendet.
In Gebieten, in deren Leitstellen das gleiche Alarmierungssystem eingesetzt wird, ja. In Gebieten mit einem anderen System oder in Gebieten ohne, bisher leider nein.
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