Notfallsanitäter

Spielzeug-Rettungswagen
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Der Notfallsanitäter (NotSan) hat den Rettungsassistenten als höchste, nicht ärztliche Qualifikation im Rettungsdienst im Jahr 2014 abgelöst und gehört zu den Gesundheitsfachberufen in Deutschland.

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Ausführliche Infos zum NFS bietet unter anderem Wikipedia.

Wichtige Problemkreise rund um das Thema "Notfallsanitäter"

Obwohl die Ausbildung zum Notfallsanitäter in Deutschland ausgezeichnet ist und man hier im europäischen Spitzenfeld liegt, gibt es Entwicklungen die einer genaueren Draufsicht bedürfen:

Problem UNTERSCHIEDLICHE AUSBILDUNG UND KOMPETENZEN

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter haben von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Kompetenzen. Und sogar ihre Ausbildung differiert. Alle Infos dazu lesen Sie HIER

Eigenverantwortliche Heilkunde – inzwischen gesetzlich verankert

Die früher nur diskutierte Ausweitung der Befugnisse ist inzwischen geltendes Recht: Mit § 2a Notfallsanitätergesetz (NotSanG), eingefügt durch das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) und in Kraft seit dem 27. Juli 2023, dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter heilkundliche Maßnahmen – einschließlich invasiver und medikamentöser Maßnahmen – eigenverantwortlich durchführen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen bis zum Eintreffen einer Notärztin bzw. eines Notarztes (oder dem Beginn einer weiteren, auch teleärztlichen Versorgung) erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden abzuwenden.

Damit ist die ursprüngliche Forderung nach erweiterten Kompetenzen erfüllt. Die eigentliche Herausforderung liegt heute in der uneinheitlichen Umsetzung: Welche konkreten Maßnahmen und Medikamente eigenverantwortlich angewendet werden dürfen, ist bundesweit nicht einheitlich geregelt, sondern wird über länderspezifische Kompetenzkataloge und die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst festgelegt. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf für mehr Einheitlichkeit und Rechtssicherheit.

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