Einheitliche Sanitäter­kompetenzen

Einheitliche Sanitäterkompetenzen
Diesen Beitrag teilen

PROBLEM: Unterschiedliche Ausbildung und uneinheitliche Umsetzung der Kompetenzen

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter haben von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Kompetenzen, und sogar ihre Ausbildung differiert.

Zwar dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter seit Inkrafttreten des § 2a Notfallsanitätergesetz (NotSanG) am 27. Juli 2023 heilkundliche Maßnahmen – einschließlich invasiver und medikamentöser Maßnahmen – eigenverantwortlich durchführen, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden abzuwenden. In der Praxis ist jedoch nicht bundeseinheitlich geregelt, welche konkreten Maßnahmen und Medikamente darunterfallen. Dies wird über länderspezifische Kompetenzkataloge und die Vorgaben der jeweiligen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst festgelegt. Die Folge sind erhebliche regionale Unterschiede: In manchen Rettungsdienstbereichen werden Notfallsanitäter in der Anwendung erlernter und beherrschter Maßnahmen weiterhin eingeschränkt. Das kann zur Vorenthaltung oder Verzögerung einer fachgerechten Versorgung führen, wenn Maßnahmen erst durch eintreffende Notärztinnen und Notärzte erfolgen.

LÖSUNG: Ausbildung und Kompetenzen bundesweit vereinheitlichen

Ein bundeseinheitlicher Standard führt dazu, dass Patientinnen und Patienten in allen Bundesländern die gleiche Behandlungsqualität erwarten können. Zudem müssen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter darauf vertrauen können, dass ihre Arbeit in ganz Deutschland einheitlich und rechtssicher anerkannt wird.

Wir fordern die konsequente Umsetzung der im sogenannten Pyramidenprozess festgelegten Kompetenzen als verbindlichen Mindeststandard für alle Notfallsanitäter in Deutschland. Diese müssen eigenverantwortlich zum Wohl des Notfallpatienten zum Einsatz kommen.

Zum Kompetenzerhalt ist eine Fortbildungsverpflichtung von zumindest einer Arbeitswoche pro Jahr notwendig, um ausreichende Inübunghaltung und das Erlernen von Neuerungen zu gewährleisten.

nach oben
crossmenu