Ein Rettungs­dienst­gesetz für ALLE

Ein Rettungsdienstgesetz für ALLE
Diesen Beitrag teilen

PROBLEM: Jedes Bundesland hat sein eigenes Rettungsdienstgesetz

Der Rettungsdienst liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Das führt dazu, dass es unterschiedliche Standards und Vorgaben in nahezu allen Bereichen gibt. In Hessen müssen die Einsatzkräfte zum Beispiel spätestens 10 Minuten nach dem Notruf bei dir sein, in Brandenburg sind es 15 Minuten. 5 Minuten Unterschied – ist doch nicht schlimm, findest du? Gehirnzellen beginnen schon ab 3-5 Minuten ohne Sauerstoffzufuhr abzusterben – und zwar endgültig.

LÖSUNG: Ein Gesetz für ALLE

Deutschland braucht ein bundeseinheitliches Rettungs­dienstgesetz, einheitliche Qualitätsstandards und eine unabhängige Instanz, die diese Standards kontrolliert und sanktioniert. Nur so können die Menschen in Deutschland überall gleich gut erstversorgt werden.

nach oben
crossmenu