
Der Rettungsdienst liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Das führt dazu, dass es unterschiedliche Standards und Vorgaben in nahezu allen Bereichen gibt. In Hessen müssen die Einsatzkräfte zum Beispiel spätestens 10 Minuten nach dem Notruf am Notfallort sein, in Brandenburg sind es 15 Minuten. 5 Minuten Unterschied – ist doch nicht schlimm, findest du? Gehirnzellen beginnen schon ab 3-5 Minuten ohne Sauerstoffzufuhr abzusterben – und zwar endgültig.
Deutschland braucht ein bundeseinheitliches Rettungsdienstrahmengesetz, einheitliche Qualitätsstandards und eine unabhängige Instanz, die diese Standards kontrolliert und sanktioniert. Nur so können die Menschen in Deutschland überall gleich gut erstversorgt werden.
Der Stillstand hat ein Muster: Jeder Akteur verteidigt eine Position, die einem bundesweit einheitlichen, qualitätsgesicherten System im Weg steht. Niemand will seine Zuständigkeit, sein Geld oder seinen Markt abgeben.
| Akteur | Festgefahrene Position | Eigentliches Motiv |
|---|---|---|
| Länder | „Rettungsdienst ist Ländersache“ (Art. 30, 70 GG); verteidigen 16 eigene Gesetze, lehnen verbindliche Bundesstandards ab | Machterhalt: 16 rückständige Systeme statt eines guten |
| Kommunen / Landkreise | Deutscher Landkreistag: „Finger weg vom Rettungsdienst“ – man kenne sich vor Ort am besten aus | Erhalt von Trägerschaft, Einfluss und Strukturen vor Ort |
| Bund (BMG) | will bundesweite Standards, darf beim Rettungsdienst aber nur über das Sozialrecht (SGB V) eingreifen | Reformwille, aber verfassungsrechtlich „mit gebundenen Händen“ |
| Krankenkassen | zahlen ca € 8 Mrd. pro Jahr, haben aber kaum Steuerung über Qualität und Struktur | wollen Kosten senken – sollen „zahlen, aber nicht steuern“ |
| Hilfsorganisationen | betreiben vielerorts Leitstelle UND Rettungsdienst in einer Hand; verteidigen kleinteilige Kreisverbände | Erhalt eines Milliarden-Marktes und der Selbststeuerung der eigenen Einnahmen |
Das gemeinsame Ergebnis ist eine wechselseitige Schonhaltung: Verwaltung und Organisationen tun einander nicht weh - bezahlt wird die Rechnung von den Beitragszahlern und Patienten.
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