Ein Rettungs­dienst­-Rahmengesetz für ALLE

Ein Rettungsdienstgesetz für ALLE
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PROBLEM: Jedes Bundesland hat sein eigenes Rettungsdienstgesetz

Der Rettungsdienst liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Das führt dazu, dass es unterschiedliche Standards und Vorgaben in nahezu allen Bereichen gibt. In Hessen müssen die Einsatzkräfte zum Beispiel spätestens 10 Minuten nach dem Notruf am Notfallort sein, in Brandenburg sind es 15 Minuten. 5 Minuten Unterschied – ist doch nicht schlimm, findest du? Gehirnzellen beginnen schon ab 3-5 Minuten ohne Sauerstoffzufuhr abzusterben – und zwar endgültig.

LÖSUNG: Ein Gesetz für ALLE

Deutschland braucht ein bundeseinheitliches Rettungs­dienstrahmengesetz, einheitliche Qualitätsstandards und eine unabhängige Instanz, die diese Standards kontrolliert und sanktioniert. Nur so können die Menschen in Deutschland überall gleich gut erstversorgt werden.

Die politische Gemengelage: Wer blockiert was – und warum

Der Stillstand hat ein Muster: Jeder Akteur verteidigt eine Position, die einem bundesweit einheitlichen, qualitätsgesicherten System im Weg steht. Niemand will seine Zuständigkeit, sein Geld oder seinen Markt abgeben.

AkteurFestgefahrene PositionEigentliches Motiv
Länder„Rettungsdienst ist Ländersache“ (Art. 30, 70 GG); verteidigen 16 eigene Gesetze, lehnen verbindliche Bundesstandards abMachterhalt: 16 rückständige Systeme statt eines guten
Kommunen / LandkreiseDeutscher Landkreistag: „Finger weg vom Rettungsdienst“ – man kenne sich vor Ort am besten ausErhalt von Trägerschaft, Einfluss und Strukturen vor Ort
Bund (BMG)will bundesweite Standards, darf beim Rettungsdienst aber nur über das Sozialrecht (SGB V) eingreifenReformwille, aber verfassungsrechtlich „mit gebundenen Händen“
Krankenkassenzahlen ca € 8 Mrd. pro Jahr, haben aber kaum Steuerung über Qualität und Strukturwollen Kosten senken – sollen „zahlen, aber nicht steuern“
Hilfsorganisationen betreiben vielerorts Leitstelle UND Rettungsdienst in einer Hand; verteidigen kleinteilige KreisverbändeErhalt eines Milliarden-Marktes und der Selbststeuerung der eigenen Einnahmen

Das gemeinsame Ergebnis ist eine wechselseitige Schonhaltung: Verwaltung und Organisationen tun einander nicht weh - bezahlt wird die Rechnung von den Beitragszahlern und Patienten.

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