eCall (auto­matisches KFZ-Notruf­system)

eCall (automatisches KFZ-Notrufsystem)
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Was ist eCall?

eCall  ist ein von der EU vorgeschriebenes automatisches Notrufsystem für Kraftfahrzeuge, das die Hersteller seit dem 31. März 2018 in alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen einbauen müssen.

Erstmals vorgestellt im Jahr 2001 wurde es 2011 (!) von der EU beschlossen, mehrfach kurzfristig wieder verschoben und ist seit 31. März 2018 nun Pflicht.

Wie funktioniert eCall?

Damit ausgestattete Fahrzeuge setzen unmittelbar nach einem Verkehrsunfall selbsttätig einen eCall-Notruf an die Notrufnummer 112 ab. Auslöser für einen eCall-Notruf sind im Fahrzeug verbaute Crash-Sensoren. Wahlweise kann der Notruf bei einem dringenden medizinischen Problem (z. B. Herzattacke) auch manuell ausgelöst werden.

eCall_ADAC-Ablauf

Gehen alle eCalls bei der Notrufnummer 112 ein?

Nein, wir gehen davon aus, dass tatsächlich nur ein kleiner Teil dort eingeht. Da dieser Service auch durch Privatfirmen erbracht werden kann, haben viele Autohersteller entsprechende Vereinbarungen mit sogenannten “Third Party Services” geschlossen oder eigene Callcenter (z.B. OnStarCar-Net…) etabliert, um den Lenkern weitere Zusatzdienste anbieten zu können. Dort angeschlossene Fahrzeuge schicken eCalls nur dann zur Polizei, wenn der eigentliche “Third Party Service” nicht erreichbar ist.

Diese modern aufgestellten “Third Party Service”-Anbieter haben auch teilweise Onlineanbindungen, um die eCalls mit allen vorhandenen Daten und Informationen direkt in die Einsatzleitsysteme von Leitstellen einzuspielen und automatisch Alarmierungen auszulösen.

Welche Daten werden bei einem eCall übertragen?

Kommt ein eCall automatisch oder manuell zustande, werden die nachfolgenden Daten einmal und nur im Zusammenhang mit dem unmittelbar zuvor ereigneten Unfall übermittelt (Quelle: Europäischer Standard EN 15722):

  • Zeitstempel des Unfalls (UTC-Format/koordinierte Weltzeit)
  • Steuerungsdaten (Auslöseart manuell/automatisch, Kennung Notruf/Test, EG-Fahrzeugklasse, Positions-Verlässlichkeitsbit)
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN; international genormte, 17-stellige Nummer, mit der ein Auto gemäß IS0 3779 eindeutig identifizierbar ist)
  • Antriebsart (z. B. Benzin, Diesel, Gas, Elektro)
  • Fahrzeugposition (geographische Länge und Breite gemäß ISO 6709)
  • letzte zwei Fahrzeugpositionen (Längen- und Breitengrad-Unterschiede in Bezug zur aktuellen Fahrzeugposition)
  • Fahrtrichtung des Autos (in Zwei-Grad-Schritten 0-358 von der magnetischen Nord-Richtung)
  • Anzahl der Insassen (bekannte Mindestanzahl angelegter Sicherheitsgurte)
  • optionale Zusatzdaten (nicht festgelegt; kann beispielsweise eine (IP-)Adresse erhalten, unter der weitere relevante Daten oder Funktionen abrufbar sind)

Aus Sicht der Notfallversorgung wäre eine Erweiterung des MSD wünschenswert, etwa um Beschleunigungs- bzw. Crash-Werte, die den Leitstellen eine automatisierte Einschätzung von Art und Schwere der Verletzungen und damit eine passgenauere Alarmierung der Rettungsmittel ermöglichen.

Auswirkung und Nutzen von eCall?

Auf Grund der heute genutzten modernen Ortungstechnologien hat sich der ursächliche Nutzen von eCall eigentlich fast überholt. Wir sehen aktuell eine steigende Anzahl von Fehleinsätzen je mehr Fahrzeuge mit eCall ausgerüstet sind und vor allem auch eine steigende Anzahl von Doppelmeldungseingängen und Fehlauslösungen.

NG eCall: die Umstellung läuft

Mit dem Next Generation eCall (NG eCall) wird das System auf moderne, IP-basierte Mobilfunknetze umgestellt – weg von 2G/3G, hin zu „packet-switched" Netzen über LTE (4G) und perspektivisch 5G. Rechtsgrundlage ist eine delegierte Verordnung der EU-Kommission vom 6. Februar 2024, die die Vorgaben aus 2013 mit neueren Versionen der relevanten Standards aktualisiert (u. a. EN16072:2022, EN16062:2023, EN17184:2022, EN15722:2020, EN16454:2023, CEN/TS 17240:2018). Eine delegierte Verordnung ist in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar bindend.

Der aktuelle Stand (Juni 2026):

Die drei großen Netzbetreiber (Telekom, Vodafone, Telefónica/O2) haben NG eCall Anfang 2026 in ihren Netzen freigeschaltet. Beide Generationen laufen parallel, bis Fahrzeuge und Leitstellen umgestellt sind.

Seit 1.1.2026 ist NG eCall unionsweit Voraussetzung für die Typgenehmigung neu entwickelter Pkw (M1) und leichter Nutzfahrzeuge bis 3,5 t (N1). Standards auf 2G/3G-Basis sind als Referenz nicht mehr gültig.

Ab 1.1.2027 wird NG eCall zwingende Zulassungsvoraussetzung für alle Neufahrzeuge dieser Klassen. Fahrzeuge mit dem alten 112-eCall dürfen noch bis Ende 2026 erstmals zugelassen werden.

Was bedeutet das für die Leitstellen?

Die Leitstellen müssen ihre Technik so ertüchtigen, dass sie NG eCalls entgegennehmen und verarbeiten können. Der Umsetzungsstand ist bundesweit uneinheitlich - einzelne Länder sind bereits vollständig vorbereitet. In Hessen etwa können nach Angaben des Regierungspräsidiums Kassel alle nichtpolizeilichen Leitstellen NG eCall entgegennehmen und verarbeiten; die landesweite Umsetzung wurde im Dezember 2025 abgeschlossen.

2G-Abschaltung: Risiko für den Fahrzeugbestand

Ein versorgungsrelevanter Punkt betrifft den Bestand: Millionen Fahrzeuge nutzen weiterhin den alten 112-eCall über 2G. Um diese Technik über die Lebensdauer der Fahrzeuge nutzbar zu halten, ist eine Aufrechterhaltung der 2G-Netze erforderlich. Während die Netzbetreiber eine 2G-Abschaltung planen (bei Vodafone für reguläre Dienste im September 2028), soll das 2G-Netz für kritische Anwendungen wie eCall bei Vodafone bis Ende 2030 geöffnet bleiben. Eine Nachrüstlösung oder -pflicht für Bestandsfahrzeuge gibt es derzeit nicht.

Wo findet man weitere Informationen zu eCall?

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