eCall (auto­matisches KFZ-Notruf­system)

eCall (automatisches KFZ-Notrufsystem)
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Was ist eCall?

eCall  ist ein von der EU vorgeschriebenes automatisches Notrufsystem für Kraftfahrzeuge, das die Hersteller seit dem 31. März 2018 in alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen einbauen müssen.

Erstmals vorgestellt im Jahr 2001 wurde es 2011 (!) von der EU beschlossen, mehrfach kurzfristig wieder verschoben und ist seit 31. März 2018 nun Pflicht.

Wie funktioniert eCall?

Damit ausgestattete Fahrzeuge setzen unmittelbar nach einem Verkehrsunfall selbsttätig einen eCall-Notruf an die Notrufnummer 112 ab. Auslöser für einen eCall-Notruf sind im Fahrzeug verbaute Crash-Sensoren. Wahlweise kann der Notruf bei einem dringenden medizinischen Problem (z. B. Herzattacke) auch manuell ausgelöst werden.

eCall_ADAC-Ablauf

Gehen alle eCalls bei der Notrufnummer 112 ein?

Nein, wir gehen davon aus, dass tatsächlich nur ein kleiner Teil dort eingeht. Da dieser Service auch durch Privatfirmen erbracht werden kann, haben viele Autohersteller entsprechende Vereinbarungen mit sogenannten “Third Party Services” geschlossen oder eigene Callcenter (z.B. OnStarCar-Net…) etabliert, um den Lenkern weitere Zusatzdienste anbieten zu können. Dort angeschlossene Fahrzeuge schicken eCalls nur dann zur Polizei, wenn der eigentliche “Third Party Service” nicht erreichbar ist.

Diese modern aufgestellten “Third Party Service”-Anbieter haben auch teilweise Onlineanbindungen, um die eCalls mit allen vorhandenen Daten und Informationen direkt in die Einsatzleitsysteme von Leitstellen einzuspielen und automatisch Alarmierungen auszulösen.

Welche Daten werden bei einem eCall übertragen?

Kommt ein eCall automatisch oder manuell zustande, werden die nachfolgenden Daten einmal und nur im Zusammenhang mit dem unmittelbar zuvor ereigneten Unfall übermittelt (Quelle: Europäischer Standard EN 15722):

  • Zeitstempel des Unfalls (UTC-Format/koordinierte Weltzeit)
  • Steuerungsdaten (Auslöseart manuell/automatisch, Kennung Notruf/Test, EG-Fahrzeugklasse, Positions-Verlässlichkeitsbit)
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN; international genormte, 17-stellige Nummer, mit der ein Auto gemäß IS0 3779 eindeutig identifizierbar ist)
  • Antriebsart (z. B. Benzin, Diesel, Gas, Elektro)
  • Fahrzeugposition (geographische Länge und Breite gemäß ISO 6709)
  • letzte zwei Fahrzeugpositionen (Längen- und Breitengrad-Unterschiede in Bezug zur aktuellen Fahrzeugposition)
  • Fahrtrichtung des Autos (in Zwei-Grad-Schritten 0-358 von der magnetischen Nord-Richtung)
  • Anzahl der Insassen (bekannte Mindestanzahl angelegter Sicherheitsgurte)
  • optionale Zusatzdaten (nicht festgelegt; kann beispielsweise eine (IP-)Adresse erhalten, unter der weitere relevante Daten oder Funktionen abrufbar sind)

Auswirkung und Nutzen von eCall?

Auf Grund der heute genutzten modernen Ortungstechnologien hat sich der ursächliche Nutzen von eCall eigentlich fast überholt. Wir sehen aktuell eine steigende Anzahl von Fehleinsätzen je mehr Fahrzeuge mit eCall ausgerüstet sind und vor allem auch eine steigende Anzahl von Doppelmeldungseingängen und Fehlauslösungen.

Welche neuen Regelungen gelten spätestens ab dem 1.1.2026?

Die Europäische Kommission hat am 6. Februar 2024 eine neue "delegierte Verordnung" über eCall-Infrastruktur in Leitstellen verabschiedet.

Dies ändert die "delegierte Verordnung" aus dem Jahr 2013, die Spezifikationen für ein Upgrade der Leitstellen-Infrastruktur festlegte, die für die Handhabung von eCalls mit neueren Versionen der relevanten Standards erforderlich ist (EN16072:2022; EN16062:2023; EN17184/2022; EN15722:2020; EN16454:2023; CEN/TS 17240:2018).

Warum gibt es diese Änderung?

Diese Neuerungen ebnen den Weg für den Übergang von eCall von "circuit-switched cellular networks" hin zu "packet-switched communication networks". Also quasi weg von den 2G/3G Mobilfunknetzen.

Es soll auch sichergestellt werden, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von eCall in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung erfolgt.

Ist die Gesetzgebung verbindlich?

Eine "delegierte Verordnung" ist in ihrer Gesamtheit in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ohne Verzögerung der Umsetzung (Prozess der Integration des EU-Rechts in nationales Recht) bindend.

Was ist vorgeschrieben? Mit welchen Fristen?

Die delegierte Verordnung ändert die Verordnung (EU) 2015/758 mit neueren Versionen der relevanten Standards, einschließlich CEN/TS 17184:2022 und CEN/TS 17240:2018.

Der folgende Zeitplan ist vorgesehen:

Ab dem 1.1.2025: Die nationalen Behörden können sich nicht weigern, neue Typgenehmigungen für Autos zu erteilen, die bereits mit eCall ausgestattet sind, die IMS über "packet-switched communication networks" verwenden.

Ab dem 1.1.2026: Neue Standards für eCall unter Verwendung von IMS über "packet-switched communication networks" werden zu den Referenzstandards für eCall-Systeme im Fahrzeug. Standards, die auf 2G/3G-Netzwerken basieren, sind nicht mehr gültig, und die nationalen Behörden werden keine neuen Typgenehmigungen für eCall-Systeme erteilen, die auf älteren Standards basieren.

Ab 1.1.2027: Konformitätsbescheinigungen für Fahrzeuge, die nach dem 31.3.2018 genehmigt wurden und nicht den neueren Standards auf der Grundlage von "packet-switched communication networks" entsprechen, gelten als nicht mehr gültig.

Wo findet man weitere Informationen zu eCall?

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