Von der Leit­stelle zum Gate­keeper

Frau telefoniert in einer Leitstelle
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Es ist Zeit für Veränderung – Wandlung von der Leitstelle zum Gatekeeper

Der Weg des Patienten durch das Gesundheitssystem

Die klassische Rolle einer Rettungsleitstelle muss schon lange hinterfragt werden. Zusätzlich zur reinen Notfallannahme und -weitergabe besteht die dringende Notwendigkeit, die Patienten zu steuern und vor allem zu beraten. Aufgrund wachsender Spezialisierung und des permanenten Ausbaus der Angebote im Gesundheitswesen, wachsender Aufgaben des Personals bei gleichzeitigen Personalengpässen und der stetigen Alterung der Gesellschaft ergibt sich die Notwendigkeit, den Patienten gezielt in die passende Gesundheitseinrichtung zu leiten und zu lenken. Dafür ist eine Vernetzung des Gesundheitssystems auf zumindest kommunikativer Ebene zwingend notwendig. Ebenso darf diese Entscheidung aber nicht aus einer Tagesverfassung heraus getroffen werden, oder gar personenabhängig sein. Es müssen dafür Systeme zur Verfügung stehen, welche sowohl standardisiert und vor allem qualitätsgesichert nicht nur dem Hilfesuchenden dienen, sondern auch dem Mitarbeiter in der Leitstelle bei eben dieser Beratung Sicherheit geben.

Die Ausgangslage – Spannungsfeld Gesundheitswesen

Die Praxis zeigt uns, dass beim Thema der Gesundheitsversorgung in der Bevölkerung oftmals kein Basiswissen über den richtigen Ansprechpartner vorausgesetzt werden kann. Da die Einschätzung der Schwere des gesundheitlichen Problems jedoch jahrelang dem Laien überlassen war, kam es oftmals zu Einsätzen der Notfallrettung in Fällen, die sich als bei weitem nicht als so akut herausstellten. Zudem wird der Rettungsdienst in der Nacht oder am Wochenende oft als Ersatz bzw. einzige Alternative für fehlende soziale oder niederschwellige medizinische Angebote herangezogen.

Auch eine Verschiebung klinischer Leistungen oder Reduktion der Zahl der niedergelassenen Ärzte bzw. deren lokal unterschiedliche Möglichkeit oder Bereitschaft zu Hausbesuchen bedeutet eine Erhöhung der Einsatzfrequenz der Rettungsdienste.

Die zunehmend älter werdende Bevölkerung führt davon abgesehen zu einem weiteren Anstieg der Einsätze. So sind in zwei musterhaft analysierten österreichischen Bezirken 79% der Einsätze für Einwohner über 60 Jahre geleistet worden, die nur rund 26% der Einwohner stellen. Der durchschnittliche Einwohner ist rund 44 Jahre, der vom Rettungsdienst betreute Patient im Schnitt knapp über 70 Jahre alt(1). Während die Gesamtzahl der Einsätze zunimmt, bleibt die Zahl der Notfälle im engeren notfallmedizinischen Sinn im Wesentlichen konstant. Nur etwa jeder neunte Notarzteinsatz erfordert auch real einen Notarzt(2). Eine Analyse aus Kaiserslautern ergab beispielsweise, dass nach internistischen Krankheitsbildern (56,1 %) Einsätze aus psychosozialen und psychiatrischen Indikationen (12,3 %) am häufigsten vertreten waren. Traumatologische Einsätze lagen nur in 9,6 % der Fälle vor(3). Auch wiesen Stadtteile in Münster mit niedrigem sozioökonomischen Status in einer Studie eine signifikant höhere Einsatzinzidenz auf, bei allerdings annähernder Gleichverteilung des relativen Anteils an nicht vital bedrohten Patienten(4). Einsätze, die eigentlich keine notfallmedizinische Relevanz haben, bei denen jedoch mangels anderer verfügbarer Systeme der Rettungsdienst entsandt wird, sind den im Rettungsdienst Tätigen nur allzu bekannt. Eine Stichtagsabfrage von deutschlandweit 3.130 Einsätzen ergab, dass, obwohl die Notrufnummer gewählt wurde, jeder dritte Einsatz kein Notfall war(5). Diese Problematik ist im gesamten mitteleuropäischen Raum tägliche Realität.

Real erfüllt der Rettungsdienst häufig die Aufgabe eines Transportmittels zur medizinischen Basisversorgung die eigentlich vor Ort geleistet werden müsste – beispielsweise der Wechsel eines Blasenkatheters. Insbesondere in ländlichen Regionen wird durch die Verwendungen des einzigen Rettungsmittels für Bagatelleinsätze der Sicherstellungsauftrag für Notfälle gefährdet. Bei unveränderten Versorgungsstrategien sind künftig – je nach Berechnungsvariante bzw. demografischem Szenario – bereits nur durch den Aspekt der älter werdenden Bevölkerung im ländlichen Bereich bis ins Jahr 2025 10 – 15%, bis 2030 bis zu 36% mehr an Einsätze zu erwarten(1)

Hinzu kommt eine hohe Anzahl an Hospitalisierungen durch den Rettungsdienst, bedingt durch die Vermeidung der Belassung durch das Personal aufgrund fehlender Kompetenzen oder immer imminenter werdenden oder falsch bzw. vorsichtig ausgelegten rechtlichen Bedenken. Aber oft auch aus sozialen Gründen, da beispielsweise zu bestimmten Zeiten keine anderen Ressourcen als der Rettungsdienst und ein Klinikum zur Verfügung stehen und der Patient aus moralisch/ethischen Gründen nicht alleine zu Hause gelassen werden kann. Eine besondere Spitze von Einlieferungen in Krankenhäuser ist jene von pflegenden Angehörigen, wo in vielen Fällen auch der zu Pflegende gleich mitaufgenommen wird. Es ist eindeutig notwendig bestehende System zu überdenken, zu evaluieren und zu erweitern.

Gateopening – Gatekeeping

Getrennte Systeme im Gesundheitsbereich schaffen drei große Problemfelder. 

Erstes trifft die Patientin / den Patienten selbst, der entweder unsicher in der Auswahl des für ihn adäquaten Systems ist und dadurch höhere Belastungen durch beispielsweise eventuelle Mehrfachuntersuchungen entstehen, da er an der falschen Stelle war, bis hin zu einer Unzufriedenheit über die subjektiv fehlende Leistungsfähigkeit der Gesundheitsversorgung. 

Eine weitere Gruppe die damit zu kämpfen hat, sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Gesundheitswesen. Vor allem jene, die in hochverfügbaren Systemen tätig sind, die wie bereits beschrieben mit subakuten Beschwerden in Kontakt kommen, für die sie eigentlich nicht zuständig sowie weder apparativ noch organisatorisch ausgestattet sind, aber aufgrund fehlender Verfügbarkeit von weiteren Komponenten in der Gesundheitsversorgung die Einzigen sind, die intervenieren können. Dies führt zu einer unnötig höheren Auslastung, welche zu einem Fehlen der Ressourcen für wirklich akute Fälle bis hin zu einer rascheren und höheren Gefährdung eines Burn-Outs führen. Drittens ist es das Gesundheitssystem selbst, da eben diese hochverfügbaren Systeme, welche für alle – vor allem lebensbedrohliche – Notfälle ausgelegt sein müssen, extrem kostenintensiv sind. Dadurch ist wieder die Bürgerin oder der Bürger der Leidtragende, da sie einerseits lange Wartezeiten zum Beispiel in Notaufnahmen in Kauf nehmen muss, weil die „falschen“ Hilfesuchenden auf Untersuchungen und Behandlungen warten. Andererseits ist sie oder er in einem sozialen Staatssystem auch der Financier durch seine Steuern und Abgaben und ist damit mit immer höheren Ausgaben im Gesundheitssystem konfrontiert.

Dass durch eine übermäßige Inanspruchnahme von Notfallressourcen ungleich höhere Kosten entstehen, ist unbestritten. Um dies abzufangen, wurde unter anderem versucht die Verantwortung an den Hilfesuchenden abzuwälzen, so führte dies landauf landab zu Medienkampagnen, zum Beispiel mit der Botschaft, dass der Notruf nur für wirklich lebensbedrohliche Fälle zu wählen sei. Denn mit dem Absetzen eines Notrufs ist meist die notfallmedizinische Versorgung vor Ort und natürlich die Einlieferung in eine Notaufnahme verbunden. Doch wie weiß der medizinische Laie, der sowieso subjektiv eine gesundheitliche Einschränkung empfindet, die entweder er oder sie selbst, oder eine nahestehende Person erleidet, wie dringend und vor allem welche professionelle Versorgung notwendig ist. Ein weiterer Effekt einer solchen Kampagne mit symbolischen erhobenen Zeigefinger, Notfallsysteme (Rettungsdienst, Notaufnahme, …) nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine „echte“ Lebensbedrohung eingetreten ist, oder einzutreten droht, kann sogar dazu führen, dass eventuell für manche wirklich akuten Situationen keine oder erst verspätet Hilfe geholt wird.

Internationale Studien zeigen, dass 70% der Menschen die Dringlichkeit ihres „Notfalls“ falsch einschätzen, vier Fünftel der Beschwerden welche in Notfallambulanzen behandelt werden könnten auch im niedergelassenen Bereich adäquat versorgt werden. 90% der Menschen befolgen die Handlungsanweisungen, vor allem deswegen, weil sie eine Dringlichkeitseinschätzung bekommen wie akut ihr medizinisches Problem ist. Dadurch stieg in jenen Ländern, wo bereits die Beratung erfolgt, die Patientenzufriedenheit im Laufe der Jahre und die Ressourcen im ambulanten Notfallbereich konnten optimaler genutzt werden. Oft wird auch rein aus einer Unsicherheit heraus, ein beschriebenes hochverfügbares System in Anspruch genommen, da man hier vermutet, prompt und hochqualitativ Hilfe und eine Diagnose, sowie eine Behandlung zu bekommen. 

Aber auch falsche Erwartungshaltungen können dazu führen, dass versucht wird vermeintlich die höchste und schnellste Versorgungsstufe in Anspruch zu nehmen. Der Gang in eine Notaufnahme, wird landläufig suggeriert, sichert eine sofortige und umfassende Therapie und Lösung des Grundproblems. Dass dieses in manchen Fällen gar nicht die adäquate Versorgung ist, zeigt sich dann in einer Weiterweisung nach einer ausgiebigen Untersuchung zum Beispiel in den niedergelassenen Bereich, oder in andere niederschwelligere Systeme. Entweder kann dadurch hier der Patientin oder dem Patienten die Sicherheit gegeben werden, dass sie oder er „die Nacht überleben werde“, oder – das wird der häufigere Fall sein – führt dies sogar in eine Unzufriedenheit sowohl des Patienten als auch des Fachpersonals. Denn ein kleines gesundheitliches Problem welches zum Beispiel aus einer sozialen Notlage entsteht, kann ziemlich sicher in einer Notaufnahme eines Schwerpunktkrankenhauses gar nicht gelöst werden. Hier könnte der Einsatz eines Sozialarbeiters in Kombination mit einer pflegerischen und haus- oder fachärztlichen Intervention besser angebracht sein.

Integrale Zuständigkeiten

Die klassische Leitstelle hat seit Jahrzehnten im Regelfall die Möglichkeit den Rettungsdienst in seinen unterschiedlichen Ausprägungen dem Hilfesuchenden zu schicken. Vom Krankentransport bis hin zu hochwertigen Rettungsmitteln mit höchst ausgebildeten Sanitäterinnen und Sanitätern und / oder Notärztinnen und Notärzten. Im Laufe der Zeit wurde in manchen Zentralen der hausärztliche Bereitschaftsdienst integriert. Das löst schon manche Problematiken, ist aber längst nicht in allen System in Europa Standard. Viele Hilfeersuchen, welche in Rettungsleitstellen einlangen, könnten oft auch durch andere Systeme viel besser bedient werden. Hier denke man an Akutpflege im Rahmen der Hauskrankenpflege, Psychologische und Psychotherapeutische Angebote bis hin zur Sozialarbeit.

Aufgrund der genannten Gegebenheiten ist es notwendig, die Verteilfunktion in einer Leitstelle zu integrieren. Denn eine Notrufleitstelle hat eine definitive 24/7 Erreichbarkeit und kann wegen ihrer Grundaufgabe mit der höchsten Versorgungsstufe – eben die Notfallrettung in Verbund mit Spezialkliniken – im Gesundheitsystem dienen. Das Einbinden weiterer Angebote schafft die Möglichkeit, den Anrufer beziehungsweise Hilfesuchenden in die adäquate soziale oder medizinische Versorgungsstufe zu weisen. Dies ist aber nur dann mit rechtlicher Sicherheit möglich, wenn qualitative Mindeststandards erfüllt werden. Der Patient, der sich die Visite eines praktischen Arztes wünscht und beispielsweise die Symptome eines Myokardinfarkts auch nicht selbst erkennt oder negiert, wendet sich oft an den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Fälle, in welchen bis zum Eintreffen dieses Bereitschaftsarztes eine akute Vitalbedrohung oder ein letaler Verlauf vorlagen, sind hinlänglich bekannt. Daher stellt sich die Forderung eines integral zuständigen präklinischen Callcenters, welches dann auf alle bereits zur Verfügung stehenden medizinischen und sozialen Angebote verteilt, weitere vernetzt, oder neue (mit)entwickelt. So können beispielsweise nach Ausschluss von Notfallleitsymptomen, bei Verkühlungen oder ähnlich harmlosen Beschwerden Selbstbehandlungsanweisungen gegeben werden. Damit kann dem Bürger einerseits ein optimaler Eingang ins Gesundheitssystem geboten werden, andererseits werden die Einrichtungen – vom Facharzt bis hin zur Notfallambulanz – großteils nur von jenen Patienten aufgesucht, die deren Dienste auch bedürfen. Doppeluntersuchungen und Weiterweisungen können so weitgehend vermieden und die im Gesundheitswesen knapp bemessene Ressource Personal gezielter eingesetzt werden.

Die telefonische Gesundheitsberatung (am Beispiel Niederösterreich)

Aufgrund der Notwendigkeit, beispielsweise (Not-)Ärzte vor allem präklinisch sinnvoll nur dort einzusetzen, wo sie auch wirklich benötigt werden und vor dem Hintergrund des seit Jahren immer eminenter werdenden Ärztemangels wurde in Österreich in der Bundes- und Landeszielsteuerung als Strategie im Gesundheitswesen die Projekte „Telefonische Gesundheitsberatung“ sowie „Primärversorgungszentren“ aus der Taufe gehoben. Wegen der zuvor beschriebenen Überlegungen von integralen Zuständigkeiten, war es in Niederösterreich nur logisch, die neue telefonische Gesundheitsberatung im Bereich der Leitstelle anzusiedeln. Denn mit der telefonischen Gesundheitsberatung werden Patienten, auch zeitlich gesehen, zur optimalen Behandlungseinrichtung geleitet. Einige angloamerikanische Länder, Skandinavien, die Schweiz und Australien setzen seit Jahrzehnten bereits aus unterschiedlichen Anforderungen heraus auf eine Erstauskunft in der Gesundheitsversorgung.

Egal über welche Telefon- oder Notrufnummer die Bürgerin oder der Bürger die Leitstelle kontaktiert, wird eine Ersttriagierung vorgenommen, die zwischen lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen und ungefährlichen gesundheitlichen oder sozialen Problemen unterscheidet. Dies erfolgt durch einen speziell geschulten Notrufmitarbeiter und nach klaren Regeln, die auch regional unterschiedlich sein können. Daher ist es auch möglich, dass Hilfeersuchen die über die Notrufnummer des Rettungsdienstes einlangen nicht mehr mit dem Rettungsdienst bedient werden. In vielen Fällen ist ja, wie bereits beschrieben, eine sofortige Intervention gar nicht notwendig. Der Hilfesuchende benötigt vielmehr nur die Sicherheit, dass sein Problem jetzt nicht akut ist. Ist die Notwendigkeit einer Intervention der Notfallrettung zum aktuellen Zeitpunkt ausgeschlossen oder durch die standardisierte Notrufabfrage nicht notwendig, dann erfolgt die Übergabe an medizinisches Fachpersonal, welches eine weitere Einstufung vornimmt, daraus Selbstbehandlungsmaßnahmen ableitet, die weitere Vorgehensweise mit dem Anrufer bespricht und Empfehlungen abgibt. Genauer erklärt, wird eine speziell geschulte diplomierte Krankenpflegeperson, die über System- und Berufserfahrung verfügt, in einem ersten Schritt Vorerkrankungen, Allergien und Medikation, sowie die Symptome mit Hilfe eines von Expertensystems erfragen. Anhand dessen kann sie die Dringlichkeit der Beschwerden definieren und dadurch eine Empfehlung über die Zeitspanne geben, innerhalb der eine eingehende Untersuchung und/oder Behandlung stattfinden soll. Dieses Abfragesystem wird bereits seit mehreren Jahren international sehr erfolgreich und vor allem mit hoher Sicherheit für die PatientInnen eingesetzt. Ebenso wird der oder dem Anrufenden eine passende Empfehlung gegeben, welche Behandlungsoption für ihn oder sie geeignet ist. Das reicht von der Beratung für eine Selbstbehandlung über die Entsendung einer Visitenärztin oder eines Visitenarztes, die Empfehlung, die Hausärztin oder den Hausarzt beziehungsweise eine Fachärztin, einen Facharzt aufzusuchen, bis hin zur Alarmierung des Rettungsdienstes im Notfall.

Ziel ist, dass der Patient bekommt was er braucht, nicht was er gerne hätte …. und das beim „best point of service“

Die Experten/-innen am Telefon berücksichtigen dabei auch die Entfernung des Anrufers/der Anruferin zu der nächstliegenden geeigneten Behandlungsstelle sowie deren Öffnungszeiten. Falls das geschilderte Problem keine dringliche Abklärung erfordert, wird beispielsweise die Konsultation des Haus- bzw. Facharztes zum nächsten möglichen Zeitpunkt empfohlen. Ein besonderer Benefit für Hausärzte wird dadurch erreicht, dass wenn die Symptome eine rasche Untersuchung oder Behandlung erfordern, wird für deren Patienten/-innen die nächstgelegene geeignete und verfügbare Gesundheitseinrichtung gefunden. Damit können die Patienten/-innen auch außerhalb der Ordinationszeiten auf eine telefonische Beratung zurückgreifen, die ihnen Sicherheit gibt, wie rasch ihr gesundheitliches Problem behandelt werden muss.

Damit wird nicht das Gespräch mit oder die Behandlung beim Arzt ersetzt, sondern sichergestellt, dass die Patienten und Patientinnen zum „Best Point of Service“ geführt werden, eben gleich an die für sie richtige Stelle im Gesundheitssystem.

Bezogen auf den Rettungsnotruf und den Rettungsdienst führt dies zu einer Reduktion unnötiger Ausfahrten und Hospitalisierungen !

Ein Gespräch an der telefonischen Gesundheitsberatung dauert in der Regel zwischen 12 und 15 Minuten.  Das bedeutet, dass eine sehr ausführliche Beratung möglich ist, oft ausführlicher als sie direkt in verschiedenen Behandlungsstellen möglich wäre. Knapp 60 Prozent der Hilfesuchenden in Niederösterreich konnten mit unterschiedlichen Dringlichkeiten (innerhalb von vier oder zwölf Stunden, oder in den nächsten 1-3 Tagen) an die passende ärztliche Versorgung zugewiesen werden. Erst danach folgen Empfehlungen für eine spezialisiertere bzw. dringlichere Versorgung – wie direkt in einem Klinikum. Die häufigsten Beratungen wurden zu Beschwerden nach Insektenstichen (saisonal bedingt), Schwindel, Erbrechen, Rücken- und Bauchschmerzen durchgeführt. Die meisten Beratungen erfolgen naturgemäß in den Regionen mit hoher Bevölkerungsdichte. Zeitlich gesehen gibt es erste Anrufspitzen bereits in den Morgenstunden ab 6:00 bis etwa 9:00 Uhr. Bei den abendlichen Spitzen rund um 19.00 Uhr ergeben sich Schwankungen durch die Tageslicht-Veränderung in den Jahreszeiten. Im Sommer verschiebt sich die Spitze nach 20:00 Uhr, im Winter steigen die Anrufe bereits ab etwa 16:00 Uhr an.

Zukunftsaussichten

Aus internationalen Erfahrungen rechnet man mit rund 10% der Bevölkerung, welche die Gesundheitsberatung in Anspruch nehmen. Aus den rund 1,8 Millionen Einwohner Niederösterreichs, sowie der Verknüpfung mit Verweisungen von anderen Diensten, wie Anrufer die via Notruf einlangen, rechnen wir allein in Niederösterreich jährlich mit knapp 200.000 Fällen, welche vom diplomierten Pflegepersonal abgearbeitet werden. Daraus ergeben sich durchschnittlich 550 Beratungen täglich, daher wird das Personal laufend ergänzt um auch den vertraglich geforderten Servicelevel von 80:20 (80% der Anrufe müssen innerhalb von 20 Sekunden angenommen werden) auch zukünftig erfüllen zu können.

Wichtig für die Bewertung der Beratungen und deren Effekt ist das Datawarehousing, die in Österreich über die Sozialversicherung einfließt. Diese betreibt ein Reporting- und Protokoll-System, das geeignet ist – basierend auf den Einzeldaten der Anrufer über das Ergebnis der Dringlichkeitseinschätzung und die konkret erteilte Beauskunftung (was wurde empfohlen, wohin genau wurde der Anrufer zugewiesen) beziehungsweise den dabei generierten Daten – Aussagen über die Richtigkeit und Wirksamkeit der gesundheitspolitischen Maßnahme „Telefonische Gesundheitsberatung“ ableitbar zu machen. Hierfür werden die von den dezentralen Nutzern verschlüsselt übermittelten Einzeldaten (jedenfalls Name und Sozialversicherungsnummer) aus dem Expertensystem durch die bei der Sozialversicherung eingerichtete Pseudonymisierungsstelle pseudonymisiert, sodass die Zuordnung der personenbezogen erfassten Anrufdaten auf eine natürliche Person nicht mehr möglich ist. Ziel der Auswertungen der pseudonymisierten Informationen ist es, insbesondere folgende Anforderungen abdecken zu können:

  • Evaluierung der Effekte der Patientensteuerung auf regionaler und nationaler Ebene,
  • Auswertungen zur laufenden Überprüfung der Qualität der Beauskunftung
  • Statistische Auswertungen zu häufigen Anfragen / Beschwerden

Dadurch kann die Wirksamkeit des Beratungssystems evaluiert werden. Durch die Nutzung der e-Card in einer Behandlungsstelle, kann überprüft werden, ob die Patientin / der Patient den Empfehlungen des diplomierten Pflegepersonals gefolgt ist und ob diese auch annähernd korrekt war.

Im Zuge der Integration der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) kann dieser Ablauf noch effizienter und zielgerichteter gestaltet werden. Mit der Abfrage der Sozialversicherungsnummer steht der Fachkraft am Telefon dann zum Beispiel auch die Information über die aktuelle Medikation zur Verfügung, was genauere Entscheidungen und bessere Beratung zulässt. In weiteren Ausbaustufen bietet ELGA die Möglichkeiten, elektronisch Rezepte über unseren Ärztedienst in der nächsten dienstbereiten Apotheke auch außerhalb der Öffnungszeiten bereitzustellen, dem Haus- oder Facharzt die Information über eine nächtliche medizinische Anweisung und einen anstehenden Ordinationsbesuch oder eine Terminvereinbarung zur nächstmöglichen Gelegenheit zu geben. Möglich ist auch die Übermittlung von aktuellen Bildern und Fotos offensichtlicher Erkrankungen, aufgenommen beispielsweise mit Hilfe eines Smartphones.

Es sollte aber auch über Anreizsystem nachgedacht werden. Jenes aus Australien ist in unseren Breiten nicht wirksam, denn die Notwendigkeit einer telefonischen Gesundheitsberatung ergab sich dort aus den extremen Anfahrtswegen und Entfernungen. Eine Diskussion über eine Art von Ambulanzgebühren wird politisch in den nächsten Jahren weiterhin schwierig sein. In der Schweiz werden hauptsächlich von Versicherungsunternehmen telefonische Beratungssysteme angeboten. Die Benützung dieser, vor unreflektierter Konsultation einer Stelle im Gesundheitssystem, zieht eine Verringerung der Versicherungsprämie nach sich.

Aber auch der Verknüpfung von psychosozialen Ressourcen ist ein Schwerpunkt in Zukunft. So wird derzeit an verschiedenen Projekten mit Fachhochschulen gearbeitet. Eines davon ist die interdisziplinäre Triage und Verweisung von Personen. Dieses gliedert sich in drei Stufen, nämlich Spot-and-treat, Hear-and-treat und Look-and-treat. In der ersten Stufe wird versucht, bereits nach telefonischen Kontakten Hilfebedürfnisse zu finden. So sollten „Frequent Flyer“ identifiziert werden, welche aus unterschiedlichen Ansprüchen heraus, in auffällig hoher Frequenz verschiedene Hilfsangebote anfordern. In der zweiten Phase liegt es an den Experten am Telefon, weiteren Bedarf außerhalb von Rettungsdienst, Gesundheitsberatung, Ärztedienst usw. Die dritte Stufe ist der Rückgriff des Rettungsdienstes am Notfallort, welche keine Notwendigkeit einer Hospitalisierung erkennen, den Patienten jedoch nicht unversorgt zurücklassen können. Hier soll ein Konnex zu psychosozialen Diensten gespannt werden. Von der Exploration durch diplomierte Sozialarbeiter bis zur Krisenintervention durch psychologische oder psychotherapeutische Fachkräfte. Um dies auch rund um die Uhr zur Verfügung stellen zu können, werden alle verfügbaren Netzwerke, zum Beispiel die behördliche Sozialarbeit, in diesem Bereich in den Leitstellensystemen integriert. Andererseits wird auch angedacht im Rahmen des AKUTteams NÖ Sozialarbeiter in die Fläche zu bringen, welche innerhalb kurzer Interventionszeit in den Einsatz gehen.

Single-Point-of-Contact

Zusammenfassend muss das System eines Single-Point-of-Contact im präklinischen Bereich versucht zu erreicht werden. Nicht der Laie muss wissen, wohin er sich mit einem Problem wenden soll, sondern sein Partner am anderen Ende der Telefon- oder Datenleitung muss die optimalen Antworten parat haben – und zwar standardisiert, qualitätsgesichert und nachvollziehbar. Dies bringt nicht nur dem Unterhalter des Gesundheitssystems und dessen Leistungserbringern immense Vorteile, sondern vor allem denjenigen, für die das System geschaffen wurde: der Patientin, dem Patienten.

Quellennachweise

  1. Redelsteiner et al. (2015) „RettungspflegerIn“ – Modell einer interdisziplinären Berufsausbildung
  2. Prause Gerhard / Kainz Johann (2014): Notarzt – ein Arzt für alle Fälle? ÖÄZ 13/14 – 15.07.2014
  3. Luiz T, Huber T, Schieth B, Madler C (2000) Einsatzrealität eines städtischen Notarztdienstes: Medizinisches Spektrum und lokale Einsatzverteilung. Anästh Intensivmed 41:765–773
  4. Engel P, Wilp T, Lukas RP et al (2011) Beeinflus- sen soziodemografische Faktoren Notarzteinsätze? Analyse in der Stadt Münster. Anaesthesist 60:929–936
  5. http://www.drk.de/news/meldung/8273-drk-jeder-dritte-einsatz-ist-kein-notfall.html. Zugegriffen: 19. August 2015

Weiterführende Informationen

LINK: Dissertation von Christoph Redelsteiner zum Thema Gatekeeping

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