Werden Notrufe auf­gezeichnet und auch qualitativ überprüft?

Werden Notrufe aufgezeichnet und auch qualitativ überprüft?
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Ja, alle Notrufgespräche werden in der Regel digital aufgezeichnet und über einen längeren Zeitraum für mögliche Auswertungen oder zur Beweissicherung gespeichert. In einer guten Leitstelle werden die Notrufgespräche auch permanent einer Qualitätskontrolle unterzogen.

In Deutschland ist der Zugriff auf Notrufgespräche grundsätzlich nicht öffentlich, zum Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten und zur Wahrung des Datenschutzes. Die Aufbewahrungsfristen für Notrufgespräche variieren je nach Bundesland und Art des Notrufs.

Wie funktioniert das Qualitätsmanagement (QM) einer guten Leitstelle?

Es braucht Qualitätsmanagement in jeder Leitstelle, um die Qualität in der Rettungsleitstelle so zu steigern, dass man die stetig knapper werdenden Ressourcen in der Notfallmedizin zielgerichtet nur mehr für echte Notfälle einsetzen kann.

Es geht darum, dass der Patient bekommt was er braucht, nicht was er gerne hätte. Und es geht vor allem auch darum, ihn zum Best Point of Service zu lenken… Erreichbar ist das mit Hilfe moderner jederzeit verfügbaren Technologien und eines international standardisierten qualitätsgesicherten Algorithmus (Software).

Die Qualitätspolitik einer gute Leitstelle beschreibt die kurz-, mittel-, und langfristigen Ziele, die von der Leitung/Geschäftsführung vorgegeben und kontrolliert werden müssen.

Ausbildung, Praxisanleitung, Fortbildung, Zertifizierung, Rezertifizierung, Leistungsüberprüfung, Scoring, Teambericht, Einzelbericht, Feedback-Gespräch, Dienstanweisung, Standard, Policy, Checkliste / Procedure, Assessment Center, … sind nur einige der Instrumente die von einem Leitstellen-QM-Team verwendet werden.

Neben der proaktiven QM-Arbeit ist auch die reaktive QM-Arbeit wichtiger Bestandteil: intern und extern gemeldete Probleme werden analysiert, bewertet, besprochen und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen eingeleitet. Aufgrund des mittlerweile erreichten hohen Standards stehen mittlerweile zusätzlich zu den wichtigen Technical Skills die sogenannten NOTECHS (Non-Technical Skills) im Fokus aller Risikomanagement-Bemühungen.

Wie bekomme ich Zugriff auf ein Notrufgespräch, dass ich geführt habe?

In Deutschland gibt es spezielle Regeln und Verfahren, um Zugriff auf ein von Ihnen geführtes oder Sie betreffendes Notrufgespräch zu erhalten. Falls Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, können Sie sich rechtlichen Rat holen, beispielsweise bei einem Fachanwalt für Datenschutzrecht oder einem Anwalt, der auf Strafrecht spezialisiert ist. Hier ist, wie Sie grundsätzlich vorgehen können:

1. Anfrage bei der zuständigen Leitstelle

  • Kontaktieren Sie die Leitstelle, bei der das Gespräch aufgezeichnet wurde. In der Regel ist dies die Rettungsleitstelle oder die Polizeileitstelle in Ihrem Bundesland.
  • Geben Sie möglichst genaue Angaben zu Datum, Uhrzeit und Inhalt des Notrufs, damit die Aufzeichnung leichter gefunden werden kann.

2. Begründung der Anfrage

  • Um Zugriff auf die Aufnahme zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie die Aufzeichnung als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren benötigen. Als Anrufer oder Angerufener haben Sie ein berechtigtes Interesse an der Aufzeichnung.
  • Datenschutzrechtlich ist die Herausgabe solcher Daten stark reglementiert, um den Schutz aller Beteiligten zu gewährleisten. Die Aufzeichnung kann aus Datenschutzgründen anonymisiert oder gekürzt sein.

3. Anwalt oder Behörden einschalten

  • Oft ist es notwendig, dass ein Anwalt oder eine zuständige Behörde (z. B. ein Gericht oder die Polizei) die Herausgabe der Daten beantragt.
  • Sie können beispielsweise bei der Polizei Anzeige erstatten und darum bitten, dass die Aufnahme im Rahmen der Ermittlungen angefordert wird.
  • Polizei und Staatsanwaltschaft haben im Rahmen ihrer Ermittlungen Zugriff auf Notrufgespräche.

4. Datenschutzrechtliche Aspekte

  • Die Aufzeichnungen unterliegen den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  • Ohne triftigen Grund ist es in der Regel nicht möglich, direkt als Privatperson Zugriff auf die Daten zu erhalten.

5. Alternative Anfragen

  • Wenn es sich um medizinische Notrufe handelt, können Sie sich auch an die Krankenkasse oder einen Patientenombundsmann bzw. Patientenbeauftragten wenden, um Unterstützung zu erhalten.

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