RegKom-Vorschlag 9: Personal­management

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Die Befugnisse von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern soll ausgeweitet werden (Medikamentengabe, invasive Maßnahmen).

Besonders qualifizierte Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sollen mit eigener fachgebundener Heilkundebefugnis („advanced paramedic practitioner“, Bachelor/Master-Niveau) den jetzigen Notarztdienst substituieren und die ärztlichen Spezialressourcen nur bei Bedarf anfordern müssen.

Notärztinnen und Notärzte sollen nur in besonders komplexen Fällen eingesetzt werden.

Empfehlung 9:

Auch im ärztlichen Bereich besteht Personalmangel, verstärkt in Flächenländern. Nicht nur aus diesem Grund sollten die Befugnisse von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern ausgeweitet werden (bei entsprechender Qualifizierung). Dies kann durch Generaldelegation erfolgen, die durch die flächendeckend einzuführenden ärztlichen Leitungen Rettungsdienst erteilt werden können.

Tabelle 1

Der Tabelle 1 kann ein Vorschlag für verschiedene Ausbildungs- und Qualifikationsstufen und damit verbundene Kompetenzen entnommen werden. Die Befugnisse sollten insbesondere die Gabe von Arzneimitteln inklusive Betäubungsmitteln und geeignete sog. invasive Maßnahmen umfassen. Entsprechend sollten perspektivisch speziell qualifizierte Notärztinnen und Notärzte nach einheitlichem Standard präklinisch nur in besonders komplexen Fällen und überwiegend per ­ Rettungs-(Transport-) Hubschrauber/Luftrettung oder telemedizinisch unterstützend eingesetzt werden.

Besonders qualifizierte Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sollten mit eigener fachgebundener Heilkundebefugnis nach Vorbild anderer Staaten („advanced paramedic practitioner“, ­ Bachelor/Master-Niveau) den jetzigen Notarztdienst substituieren und die ärztlichen Spezialressourcen nur bei Bedarf anfordern müssen. Einer engen personellen und organisatorischen Zusammenarbeit von Notaufnahmen der Krankenhäuser und präklinischer Notfallrettung kommt eine zunehmende Bedeutung zu.

Die Position der Björn Steiger Stiftung dazu ist:

Wir unterstützen ausdrücklich Studiengänge zu ergänzenden Arbeitsfeldern sowie beispielsweise zum Rettungsdienstmanagement oder zur rettungsdienstlichen Pädagogik. 

Akademische Qualifikationen können den Notfallsanitätern, die in der Notfallrettung bleiben wollen, entscheidende Karriere- und Entwicklungsperspektiven bieten. Allerdings sollte dazu eine Vereinheitlichung und Strukturierung mit festgelegten curricularen Inhalten stattfinden, so dass die Studiengänge in wesentlichen Merkmalen vergleichbar sind und dem Rettungsfachpersonal und den Rettungsdienstplanern die Einordnung erleichtert wird.

In den Empfehlungen zur Kompetenzausweitung der Notfallsanitäter fokussiert die Regierungskommission einseitig auf Bachelor- und Masterstudiengänge mit der Absicht der Substitution des Notarztes. Dies allein erscheint uns nicht zielführend. 

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt verfügen Notfallsanitäter bei kompletter Ausnutzung der Delegationsmöglichkeiten für Maßnahmen und Medikamentengabe im Rahmen des Pyramidenprozesses über eine breite Palette an Möglichkeiten zur Patientenbehandlung.  Die Regierungskommission stellt heraus, dass eine Ausweitung der Befugnisse von Notfallsanitätern durch Generaldelegation möglich ist. Mit der Einführung heilkundlicher Befugnisse im § 2a des Notfallsanitätergesetzes sowie der Öffnung des Betäubungsmittelgesetzes wurden weitere Möglichkeiten geschaffen. Durch deren konsequente Umsetzung würden aus Sicht des Bündnisses bereits jetzt die ärztlichen Ressourcen deutlich weniger und somit nur bei Bedarf eingesetzt werden müssen.

Dagegen wird die mögliche Einführung von Studiengängen zur medizinischen Kompetenzausweitung mit dem Ziel der Substitution des Notarztes bis zum verbreiteten Einsatz von Absolventen keinerlei Wirkung auf die aktuellen Probleme im Rettungsdienst entfalten. Zudem ist ungewiss, in welchem Zeitraum eine ausreichende Anzahl von Studienplätzen und Studierenden für diese Aufgabe zur Verfügung stehen. In Frage steht in diesem Zusammenhang auch, ob die angedachten Studiengänge allein geeignet sind, diejenigen kritischen Fähigkeiten, die für eine Kompetenzausweitung jenseits der Umsetzung des Pyramidenprozesses notwendig wären, überhaupt zu vermitteln.

Daher sollte der jetzt bestehende Spielraum zunächst vollständig ausgenutzt und die damit verbundenen Kompetenzübertragungen an Notfallsanitäter konsequent weitergeführt werden.

veröffentlicht gemeinsam mit dem Bündnis Pro Rettungsdienst am 28. April 2024

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