RegKom-Vorschlag 3: Mehr Trans­parenz und bessere Qualitäts­sicherung

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Festgelegt werden sollen Vorgaben für Mindestpersonalausstattung, Qualifikation und Weiterqualifizierung, Rettungsmittel.

Empfehlung 3:

Zur Förderung der Qualität des Rettungsdienstes sind Maßnahmen zur Herstellung von Transparenz und Qualitätssicherung erforderlich. Struktur- und Prozessqualitätsparameter sollten eingeführt werden.

Hierbei ist zum Beispiel zu denken an Vorgaben für Mindestpersonalausstattung, Qualifikation und Weiterqualifizierungsmaßnahmen im Sinne von festen Aus-, Fort- und Weiterbildungen von Rettungsdienst- und Leitstellenpersonal, Art und Anzahl sowie standardisierte Ausstattung von Rettungsmitteln, die Implementierung einheitlicher medizinischer und damit auch bundeseinheitlich vergleichbarer Vorgaben sowie die Teilnahme an Registern oder den Einsatz von Spezialrettungsmitteln wie Intensivtransportwagen.

Für die Implementierung von Maßnahmen, die die Qualität durch Struktur- und Prozessmaßnahmen sichern, schlägt die Kommission vorübergehende Pauschalen oder Zusatzentgelte vor.

Welche Maßnahmen bzw. Leistungen über diese Pauschalen oder Zusatzentgelte finanziert werden, sollte mit dem Ziel einer raschen Umsetzung durch den Gesetzgeber festgelegt werden.

DIE POSITION DER BJÖRN STEIGER STIFTUNG DAZU IST:

Wir befürworten die Empfehlung 3, vor allem auch die Einbeziehung von Leitstellenpersonal.

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