Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

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Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 7. Juni 2024 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung publiziert. Leider fehlen darin alle wesentlichen Inhalte zur dringend nötigen Reform des Rettungsdienstes in Deutschland.

Die erklärten Ziele des vorgestellten Gesetzesvorhabens sind eine stärkere Vernetzung der Notfallversorgungsbereiche und eine bessere Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene.

Die im Entwurf avisierten Regelungen umfassen:

  • Akutfallvermittlung/Terminservicestelle: Die bisherigen Aufgaben der Terminservicestelle im Bereich der Akutfallvermittlung soll zukünftig die sogenannte "Akutleitstelle" der Kassenärztlichen Vereinigung wahrnehmen. Deren Vernetzung mit den Rettungsleitstellen soll eine bessere Steuerung von Hilfesuchenden ermöglichen. Dabei soll die digitale Fallübergabe mit medienbruchfreier Übermittlung bereits erhobener Daten wechselseitig möglich sein.
  • Konkretisierung des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen: Zur Sicherstellung einer medizinisch notwendigen Erstversorgung von Patienten mit akutem Behandlungsbedarf sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, durchgängig eine telemedizinische und eine aufsuchende Versorgung bereitzustellen.
  • Integrierte Notfallzentren: Integrierte Notfallzentren sollen als sektorenübergreifende Notfallversorgungsstrukturen etabliert werden. In diesen sollen zugelassene Krankenhäuser und die Kassenärztlichen Vereinigungen verbindlich so zusammenarbeiten, dass immer eine bedarfsgerechte ambulante medizinische Erstversorgung bereitsteht. Die Integrierten Notfallzentren sollen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung im oder am Krankenhausstandort und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und ausgewählte Krankenhäuser sollen verpflichtet werden, sich an Integrierten Notfallzentren zu beteiligen. Zusätzlich sollen zu Sprechstundenzeiten vertragsärztliche Leistungserbringer als „Kooperationspraxen“ an Integrierte Notfallzentren angebunden werden können.
  • Versorgungsaufträge mit öffentlichen Apotheken: Zudem soll die Versorgung von Patienten von Notdienstpraxen mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten durch die Einführung von Versorgungsverträgen mit öffentlichen Apotheken verbessert werden.

Leider fehlen in dem Referentenentwurf alle wesentlichen Inhalte zur Reform des Rettungsdienstes

Wird die Reform des Rettungsdienstes einmal mehr auf die lange Bank geschoben?
Oder wird sie ganz abgesagt?
Wann genau werden vom BMG die diesbezüglichen Gesetzesvorschläge und Details publiziert?
Was genau ist vorgesehen und wurde aus den Vorschlägen der Regierungskommission übernommen?

Nach aktuellem Kenntnisstand soll die Verankerung des Rettungsdienstes im SGB V wenn überhaupt dann erst im parlamentarischen Verfahren diskutiert und gegebenenfalls über Änderungsanträge aufgenommen werden. 

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