RegKom-Vorschlag 4: Einheit­liche Qualitäts­standards

Logo Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung
Diesen Beitrag teilen

Die Anforderungen an Struktur-, Prozess- und soweit möglich Ergebnisqualität sowie die Qualifikation des eingesetzten Personals in Leitstellen und der Notfallrettung sollen länderübergreifend vereinheitlicht werden. Anzustreben ist die Etablierung eines Notfallversorgungsregisters mit Kerndaten zu KV-Notdienst, Rettungsdienst, Notaufnahmen, Notfallzentren.

Empfehlung 4:

Die Anforderungen an Struktur-, Prozess- und soweit möglich Ergebnisqualität sowie die Qualifikation des eingesetzten Personals in ­ Leitstellen und der Notfallrettung sollten länderübergreifend vereinheitlicht werden.

Anzustreben ist die Etablierung eines Notfallversorgungsregisters, in dem ein Kerndatensatz (unter Beachtung der Datensparsamkeit automatisierte Übermittlung ohnehin digital vorliegender Daten) von KV-Notdienst, Rettungsdienst und Notaufnahmen sowie perspektivisch Integrierten Notfallzentren zusammengeführt werden, um die regionale Versorgungsqualität und daneben die Kosten bundeseinheitlich transparent darzustellen und evidenzgeleitet weiterzuentwickeln.

Die Vereinheitlichung der Dokumentation und die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte bieten hierfür exzellente Grundlagen. Der fallbezogene Datensatz sollte in Analogie zu §21 KHEntgG entwickelt werden.

Das Register sollte Ausgangspunkt für den Abbau regionaler Unterschiede sein – soweit diese nicht regionalspezifisch begründbar sind. Ein ­ Anknüpfungspunkt kann das bislang von Notaufnahmen auf freiwilliger Basis genutzte AKTIN-Register sein, das derzeit vorrangig der Versorgungsforschung dient. Das Register sollte dem Bundesministerium für Gesundheit zugeordnet sein, das es an eine geeignete Institution übertragen kann. Für ein sektorenübergreifendes Qualitätsmanagement müssen die datenschutzrechtlichen Regelungen verankert werden. Die Ergebnisse sollten öffentlich zugänglich gemacht werden (Quartals und Jahresberichte).

Der Rettungsdienst muss technisch einheitlich digital und umfassend mit den anderen Säulen der Notfallversorgung sowie der elektronischen Patientenakte vernetzt werden, einschließlich telemedizinischer Verknüpfung rund um die Uhr.

DIE POSITION DER BJÖRN STEIGER STIFTUNG DAZU IST:

Die Empfehlung 4 beinhaltet aus unserer Sicht viele richtige Punkte.
Lesen Sie HIER unsere Vorschläge zur Digitalisierung im Rettungsdienst.

nach oben
crossmenu