20. September 1973 – ein denkwürdiger Tag. Er markiert die Einführung der bundeseinheitlichen Notrufnummern 110/112 in der Bundesrepublik Deutschland.
Es ist zugleich ein Erfolg einer Initiative der Björn Steiger Stiftung. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es in der Bundesrepublik kein einheitliches Notrufsystem. Jede Stadt bzw. jede Gemeinde hatte bis dahin ihr eigenes Konzept und ihre eigene Notrufnummer für die Notfallhilfe. Dies hatte zur Folge, dass lebensrettende Hilfe oftmals zu spät kam. In einem 15. Punkte-Plan forderte Stiftungspräsident Siegfried Steiger deshalb die Innenminister der Länder in einem offenen Brief auf, die Voraussetzungen zum Aufbau des Rettungsdienstes zu schaffen.
Zunächst führt die Stiftung im Frühjahr 1973 die Notrufnummer 110/112 in allen Ortsnetzen der Deutschen Bundespost im damaligen Regierungsbezirk Nordwürttemberg ein.
Als die bundesweite Einführung scheitert, verklagt Stiftungspräsident Siegfried Steiger am 27. Juli 1973 das Land Baden-Württemberg und die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart wegen unterlassener Hilfeleistung auf Einführung der Notrufnummer. Die Klage wird am 3. September 1973 erwartungsgemäß abgelehnt, das Verfahren sorgte aber für Aufmerksamkeit in der breiten Öffentlichkeit.
Bereits am 20. September wurde mit dem Konzept „Notruf 73" die bundeseinheitliche Einführung der beiden Notrufnummern 110/112 in allen Ortsnetzen von den Länder-Ministerpräsidenten und dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt beschlossen. Der ehemalige Bundespostminister Prof. Dr. Horst Ehmke informierte Siegfried Steiger direkt nach der Sitzung mit den Worten: „Ihr Dickschädel hat sich durchgesetzt!"
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