Grundsätzlich sind viele Eigenschaften der Apps/der Systeme je nach Anbieter/Betreiber sehr unterschiedlich. Entscheidend sind daher die Angaben auf der jeweils dazugehörigen Homepage.
Der vorgeschriebene Mindestausbildungsstandard (z.B. Reanimationsschulung bis medizinische Fachausbildung/regelmäßige Fortbildungen/...) ist je nach APP bzw. System unterschiedlich.
Das Engagement für alle hier erwähnten First-Responder-Systeme erfolgt ehrenamtlich.
Bei den Systemen, in denen die Alarmierung über eine offizielle Rettungsleitstelle erfolgt, handelt es sich bei einem Einsatz um einen Auftrag des jeweiligen Rettungsdienstträgers. Ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz besteht, hängt also vom jeweiligen Träger ab.
Während eines Einsatzes haben First Responder keine Sonder- bzw. Wegerechte und sind an die StVO gebunden.
Sobald die Besatzung eines disponierten Rettungsmittels beim Patienten eingetroffen ist und dem First Responder von der Rettungsmannschaft mitgeteilt wird, dass seine Hilfeleistung nicht mehr benötigt wird, ist die Tätigkeit vor Ort beendet.
In Gebieten, in deren Leitstellen das gleiche Alarmierungssystem eingesetzt wird, ja. In Gebieten mit einem anderen System oder in Gebieten ohne, bisher leider nein.
Wir fordern dringend die Umsetzung einer automatisierten Alarmierung von allen First-Respondern (egal welche Systeme) zu allen Reanimationen !!! Alle Infos dazu finden Sie HIER.
Weitere Beiträge