Rettungswesen: Björn Steiger Stiftung fordert Zusammenarbeit der Länder

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Berlin, 18. Juli 2024 - Die im baden-württembergischen Winnenden ansässige Björn Steiger Stiftung und der frühere Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio haben eine Neuordnung der deutschen Notfallrettung gefordert. Bei der Vorstellung eines von Di Fabio im Auftrag der Björn Steiger Stiftung erstellten Gutachtens vor der Bundespressekonferenz in Berlin erläuterten der frühere Bundesverfassungsrichter Di Fabio, der Präsident der Björn Steiger Stiftung, Pierre-Enric Steiger, sowie der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Janosch Dahmen, gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Björn Steiger Stiftung, Christof Chwojka, die Kernpunkte des Gutachtens.

Demnach ist der Daseinsvorsorgeauftrag Gesundheit mit einer gesundheitlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz unterlegt. Der Staat sei deshalb unter anderem verpflichtet, ein funktionierendes System des Rettungsdienstes zur Verfügung zu stellen, sagte Di Fabio. Zudem müsse der Bund hier „harmonisierende Qualitätsvorgaben machen, stärkere Standards formulieren und damit seiner Schutzpflicht noch mehr nachkommen.“ 

Deutschland sei bei der medizinischen Notfallversorgung im internationalen Vergleich wegen der politischen Rahmenbedingungen weit abgefallen, erklärte Pierre-Enric Steiger. Mittlerweile herrschten hierzulande bei den Strukturen des Rettungsdienstes „Standards wie in Entwicklungsländern“ - trotz des höchsten Ausbildungsstandards von Notfallsanitätern und bestausgestatteten Rettungsfahrzeugen. Steiger sagte wörtlich: „In Deutschland sterben Menschen systembedingt, weil die politisch Verantwortlichen nur darauf bedacht sind, das alte System in Beton zu gießen.“ Man müsse sich fragen, wo Deutschland „falsch abgebogen“ sei. „Die Lage ist prekär“, betonte er.

Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio ergänzte, es sei „nicht zu bestreiten“, dass in Deutschland eine erhebliche Heterogenität und Ungleichgewichtslage im Rettungswesen herrsche und die Infrastrukturen nicht hinreichend seien. „Das zeigt sich auch darin, dass Hilfsfristen verlängert oder gar aufgehoben werden – weil sie schlicht nicht eingehalten werden können“, sagte der Jurist. Der Bund habe eine Steuerungsverantwortung, die er nicht richtig wahrzunehmen bereit sei.

Di Fabio ergänzte, dass der Staat zwar seine Schutzpflicht grundsätzlich erfülle und somit das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. „Wenn aber Menschen sterben, weil das System nicht leistungsfähig ist, dann stimmt hier etwas nicht. Hier geht es um Menschenleben, das Ansehen der Demokratie und die Erhaltung einer tragenden Infrastruktur“, betonte er.

Erst gestern hatte das Bundeskabinett mehrere Neuerungen in der Gesundheitsversorgung beschlossen. Damit habe die Politik den Weg dafür geebnet, dass die Ergebnisse des Di Fabio-Gutachtens in den laufenden parlamentarischen Prozess integriert werden können, sagte der Gesundheitsexperte Dr. Janosch Dahmen vor der Bundespressekonferenz. Seine Forderung: „Wir müssen das in Deutschland endlich umsetzen.“ Daher begrüße er es sehr, „dass wir das im parlamentarischen Verfahren weiterverfolgen.“

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