Die Björn Steiger Stiftung vergibt in 2025 wieder einen Preis an Journalistinnen und Journalisten - erstmals mit der Bezeichnung „Journalismuspreis“. Ausgezeichnet werden redaktionelle Beiträge, die in herausragender Art das Thema Notfallhilfe und Rettungswesen behandeln und die Relevanz des Themas für die Gesellschaft beleuchten. Schwerpunkte der Berichterstattung können Erfahrungen von Notfallpatienten oder Rettungskräften, organisatorische und technologische Entwicklungen oder Missstände im Rettungswesen sein, aber auch Best-Practice-Beispiele sowie medizinische Aspekte. Die Beiträge können aus den Bereichen Print, Fernsehen/Hörfunk oder Online/Social Media stammen.
Erstmals werden in 2025 auch Beiträge ausgezeichnet, die sich mit dem Thema Unfallforschung und Verkehrssicherheit beschäftigen. Denn auch in diesem Bereich ist die Björn Steiger Stiftung tätig und trägt durch Forschung dazu bei, neue Erkenntnisse zu mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen für alle Verkehrsteilnehmer zu gewinnen.
Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert und wird alle zwei Jahre vergeben. Erstmals wurde er 2019 verliehen, dann in 2021 und 2023 im Rahmen des 50. Jubiläums der Notrufnummern 110/112 in Berlin.
Die Jury unter Vorsitz von Wolfgang Kubicki MdB, Vizepräsident des Deutschen Bundestages, ist hochkarätig besetzt und kommt aus den Bereichen Journalismus, Politik und Gesellschaft. Ihr gehören Dr. Melanie Amann (Der Spiegel), Corinna Budras (FAZ), Dunja Hayali (Journalistin und Moderatorin), Marion Kracht und Kristin Meyer (Schauspielerinnen), Dr. Sarah Tacke (ZDF), Markus Bräuer (Medienbeauftragter des Rates der Ev. Kirche), Dr. Sebastian Engelbrecht (Deutschlandfunk), Dr. Hendrik Wieduwilt (Kolumnist bei „Wieduwilts Woche“und n-tv), Nicolas Basse (Historiker und Autor des Blogs www.blackundmieze.de) sowie Pierre-Enric Steiger (Präsident Björn Steiger Stiftung) an.
Die eingereichten Arbeiten (Bericht, Feature, Reportage oder Interview) müssen im Jahr 2023 in deutscher Sprache im deutschsprachigen Raum veröffentlicht worden sein. Interessenten können sich selbst bewerben oder mit ihrem Einverständnis vorgeschlagen werden, haben ihre Beiträge allerdings selbst einzureichen. Beiträge im Printbereich sind im Original und als gut lesbare Kopie einzureichen, Beiträge im Bereich Online/Social Media müssen online zugänglich sein und zudem in Kopie der Veröffentlichung mit Angabe des Links zugeschickt werden. Beiträge der Kategorie Fernsehen/Hörfunk sind als downloadbare Datei oder als Mitschnitt in einer zusammenhängenden, nicht kopiergeschützten Datei mit Beitragsmanuskript auf DVD/CD zuzuschicken. Alle Einsendungen müssen die vollständige Angabe der Quelle sowie des Autors und das genaue Datum der Veröffentlichung beinhalten.
Sämtliche Nutzungsrechte sind von den Bewerbern vor Einreichung ihrer Bewerbung abzuklären. Die Björn Steiger Stiftung behält sich das Recht vor, auf den Siegerbeitrag im Rahmen ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aufmerksam zu machen und ihn im Rahmen der Preisverleihung und danach dafür zu nutzen.
Der Einsendeschluss ist der 1. März 2025. Zugesandte Unterlagen können leider nicht zurückgeschickt werden. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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