8.5.2017 - Die Björn Steiger Stiftung (BSS) macht sich seit 2015 dafür stark, dass in Baden-Württemberg mindestens ein Hubschrauber im 24-Stunden-Betrieb und einer mit Rettungswinde vorgehalten wird, um die rettungsdienstliche Grundversorgung im Land zu verbessern. Nun hat sie dahingehend erste Erfolge erzielen können.
Das Innenministerium (IM) hat jetzt beschlossen, dass der SAR-Hubschrauber aus Niederstetten im Main-Tauber-Kreis für Windenrettungseinsätze in Baden-Württemberg zur Verfügung stehen soll. Das gab das IM mit dem Infodienst 07/2017 vom 26.04.2017 bekannt. Parallel hierzu soll der Luftrettungsstandort in Villingen-Schwenningen, der derzeit von der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) betrieben wird, auf den 24-Stunden-Betrieb ausgeweitet werden.
Ohne das stete Engagement der BSS wäre es nicht so weit gekommen. In vielen Gesprächen hat sie Kostenträger und IM auf Defizite im Rettungsdienst des Landes hingewiesen. Da man zwar Gehör fand, aber keine Ansätze für eine Umsetzung zu erkennen waren, hat die BSS 2015 mitgeteilt selbst aktiv Luftrettung im 24-Stunden-Betrieb und mit Seilwinde in Baden Württemberg durchzuführen. Die DRF wies noch im März 2016 Ämter, Behörden und Ministerien auf den fehlenden Bedarf hin. Nachdem die BSS die Genehmigungsanträge gestellt hatte und klar war, dass sie den Einstieg in die Luftrettung anstrebt, versuchte die DRF erst den Standort Freiburg und, da dieser aus Lärmgründen nicht genehmigt werden konnte, jetzt den Rettungshubschrauber Christoph 11 in Villingen-Schwenningen zum 24-Stundenflugbetrieb auszubauen. Trotz der aus Sicht der BSS begrüßenswerten, angestrebten Ausweitung auf 24-Stunden-Betrieb in Villingen-Schwenningen ist der Bedarf in der Region Waldshut im Südschwarzwald jedoch weiterhin gegeben. Aus diesem Grund hält die BSS an ihrem Vorhaben einen Intensivtransporthubschrauber in Hütten zu stationieren fest. Mit diesem soll der bodengebundene Rettungsdienst in der Region entlastet werden.
Seit 1969 ist es erklärtes Ziel der Stiftung die Notfallhilfe zu verbessern. Mit ihrem Engagement hat sie nun wieder eine Optimierung bzgl. der Luftrettung in Baden Württemberg erreicht. Doch genau in diesem Bundesland gilt es die rettungsdienstliche Versorgung deutlich zu verbessern, denn die Nichteinhaltung der gesetzlichen Hilfsfrist (15 Minuten, nicht 8-10 Minuten, wie in anderen Bundesländern) wird seit Jahren durch die Aufsichtsbehörden (IM) in nicht zulässiger Weise akzeptiert und jährlich durch den SQR-BW (Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg) dokumentiert. Die BSS wird hier weiterhin auf Defizite hinweisen und sich für eine Verbesserung im Rettungswesen einsetzen.
Weitere Beiträge