Die elektronische Patientenakte (ePA)

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Die Arbeit an der elektronischen Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten wurde vor rund 20 Jahren begonnen, seit Anfang 2021 kann diese freiwillig über Angebote der Krankenkassen genutzt werden.

Am 14.Dezember 2023 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) sowie das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) beschlossen. Das bedeutet, dass ab dem 15. Januar 2025 jeder eine elektronische Patientenakte bekommt, sofern er nicht aktiv Widerspruch einlegt.

Durch die elektronische Patientenakte sollen Anbieter von Gesundheitsleistungen besser vernetzt werden und unbürokratischer an Informationen über ihre Patienten kommen. Dadurch sollen unter anderem unnötige Untersuchungen, Behandlungsverzögerungen oder auch ungewollte Medikamenten-Wechselwirkungen vermieden werden. Ziel ist, mit digitalen Lösungen den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland zu verbessern.

Die Björn Steiger Stiftung begrüßt die Einführung der elektronischen Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung. Alles, was in einem medizinischen Notfall hilft, Einsatzkräften schnell fundierte und qualifizierte Informationen des Patienten zugänglich zu machen, verbessert die akute Notfallversorgung und kann entscheidend zur Rettung von Menschenleben beitragen.

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