
Anlässlich des Weltgesundheitstags macht die Björn Steiger Stiftung deutlich: Das Rettungswesen muss gesetzlich im Gesundheitswesen verankert werden – nicht in der Gefahrenabwehr. Nur ein medizinisch orientierter Rettungsdienst kann die Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten konsequent nach medizinischen Standards, wissenschaftlichen Erkenntnissen und patientenzentrierten Leitlinien gestalten.
„Wer die Rettung ruft, ruft nicht den Staat zur Gefahrenabwehr. Wer die Rettung ruft, sucht medizinische Hilfe“, sagt Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer Rettungsdienst der Björn Steiger Stiftung. „Es geht nicht um Sicherheit oder Ordnung, sondern um Gesundheit und Überleben.“ Das ist der Kern des Arguments der Björn Steiger Stiftung: Der Notruf muss der erste Schritt einer medizinischen Behandlungskette sein.
Derzeit ist der Rettungsdienst in Deutschland aber Teil der Gefahrenabwehr und damit rechtlich dem Katastrophenschutz oder der Feuerwehr zugeordnet. Dieses System orientiert sich primär an sicherheitsbehördlichen Strukturen, nicht an medizinischer Versorgungskontinuität. „Ein Patient ist kein Gefahrenobjekt – er ist ein Mensch mit einem akuten medizinischen Problem. Unsere Strukturen müssen das widerspiegeln“, betont Chwojka. Gefordert wird eine bundeseinheitliche Reform, die den rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmen neu definiert.
Rettungswesen als Teil des Gesundheitswesens – die Vorteile auf einen Blick
Die Björn Steiger Stiftung sieht in der Eingliederung in das Gesundheitswesen entscheidende Vorteile:
1. Verbesserte Patientenversorgung
Durch die Eingliederung in das Gesundheitswesen könnten Rettungsdienste stärker mit der Notfallmedizin, Hausärzten, Kliniken und telemedizinischen Diensten vernetzt werden. Das würde Übergänge reibungsloser gestalten und Fehlsteuerungen – etwa unnötige Krankenhausfahrten – vermeiden. Statt den Transport im Rettungswagen zu vergüten, könnten Versorgungsleistungen bereits vor Ort verbessert und Patienten so schneller versorgt werden.
2. Einheitliche Qualitätsstandards und medizinische Verantwortung
Ein medizinisch verankerter Rettungsdienst unterliegt denselben Qualitäts- und Dokumentationsstandards wie andere Bereiche der Gesundheitsversorgung. Das stärkt sowohl die Patientenrechte als auch die Transparenz über Behandlungsergebnisse. Als Gesundheitsleistung ist der Rettungsdienst bundesweit einheitlich geregelt. Wie schnell und mit welcher Ausstattung und Besetzung der Krankenwagen vor Ort ist, ist damit ortsunabhängig.
3. Effizientere Nutzung von Ressourcen
Durch die Integration in bestehende Versorgungsnetzwerke können Personal, Technik und Daten besser koordiniert werden. Das erleichtert nicht nur die Bedarfsplanung, sondern sorgt auch für eine nachhaltigere Finanzierung und gerechtere Vergütungsstrukturen.
4. Stärkung der Notfallmedizin als Fachdisziplin
Ein Rettungswesen innerhalb des Gesundheitswesens würde die fachliche Qualifikation und Weiterbildung von Notfallsanitätern und Notärzten gezielter fördern und wissenschaftliche Weiterentwicklung unterstützen.
Aufbruch zu einem modernen Rettungsdienstsystem
Die Björn Steiger Stiftung fordert daher eine bundesweite Reform, die das Rettungswesen rechtlich, organisatorisch und finanziell vollständig in das Gesundheitswesen integriert. „Rettung ist Medizin – und muss auch so behandelt werden. Nur wenn wir das Rettungswesen konsequent medizinisch denken, können wir eine Versorgung gewährleisten, die Leben rettet und den Menschen in den Mittelpunkt stellt“, so Christof Chwojka.
Über die Björn Steiger Stiftung:
Die Björn Steiger Stiftung wurde 1969 von Ute und Siegfried Steiger gegründet, nachdem ihr Sohn nach einem Verkehrsunfall an den Folgen unzureichender Notfallversorgung verstarb. Seitdem engagiert sich die Stiftung unermüdlich für die Verbesserung des Rettungswesens in Deutschland. Zu ihren wegweisenden Initiativen zählen unter anderem die Einführung der Notrufnummern 110/112, Gründung und Aufbau der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) sowie die Einrichtung von Notrufsäulen an Bundes- und Landstraßen. Die Stiftung verfolgt das Ziel, auf Missstände im Bereich der Notfallhilfe aufmerksam zu machen, den öffentlichen Diskurs anzustoßen und mit eigenen Projekten, wie dem Baby-Notarztwagen oder Herzsicher, und konkreten Lösungen zu einer besseren Notfallversorgung beizutragen – so auch 2025 mit der Einreichung einer Verfassungsbeschwerde zur Schaffung einheitlicher Regelungen im Rettungsdienst.
Weitere Informationen unter: www.steiger-stiftung.de
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