Wann wird das Hilfsfristmodell der Björn Steiger Stiftung publiziert?

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Warum ein Steiger-Hilfsfristmodell?

Im Zuge der laufenden Diskussion um die uneinheitlichen Hilfsfristen in Deutschland war es naheliegend zu prüfen, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die geltenden Regelungen überhaupt fußen. Eine wissenschaftlich-medizinische Literaturanalyse hat rasch gezeigt: Es besteht dringender Bedarf an einer evidenzbasierten Hilfsfristempfehlung, um die Diskussion auf eine fachliche Ebene zu heben.

Die Björn Steiger Stiftung hat deshalb eine bestehende Arbeitsgruppe neu formiert und mit folgenden Expertinnen und Experten besetzt:

  • Ing. Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführung Björn Steiger Stiftung
  • Prof. Dr. Clemens Kill, Universitätsmedizin Essen, Zentrum für Notfallmedizin
  • Frank Leenderts, Geschäftsführung Großleitstelle Oldenburger Land AöR
  • Prof. Dr. Michael Müller, Region der Lebensretter und German Resuscitation Council (GRC)
  • Dr. Florian Reifferscheidt, Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands BAND e.V. und Deutsche Rettungsflugwacht (DRF)
  • Prof. Dr. Andreas Pitz, Hochschule Mannheim und ILS Mannheim

Zur Arbeitsweise unserer Expertengruppe

Die Expertengruppe arbeitet seit März 2025 in zahlreichen Sitzungen an einer evidenzbasierten Hilfsfristempfehlung. Grundlage ist eine systematische Auswertung der internationalen Fachliteratur zu Überlebensraten, Eintreffzeiten und Systemkomponenten des Rettungsdienstes. Im Zentrum steht die Frage, welche Hilfsfristdefinition aus medizinischer und systemischer Sicht tatsächlich sinnvoll ist und nicht primär, was historisch oder politisch gewachsen ist.

Eine vertiefende Darstellung der Methodik wird mit der Publikation des Modells veröffentlicht. Hintergründe zum aktuellen Stand der Hilfsfristen in Deutschland finden Sie auf unserer Übersichtsseite Hilfsfristen.

Wann wird es publiziert und warum verzögert sich die Publikation?

Das Hilfsfristmodell der Björn Steiger Stiftung ist zeitnah für eine Veröffentlichung vorgesehen.

Wegen einer laufenden Verfassungsbeschwerde, in der auch Regelungen zur Hilfsfrist verfassungsrechtlich überprüft werden, haben wir entschieden, die Veröffentlichung zeitlich so zu gestalten, dass eine geordnete Klärung im gerichtlichen Verfahren nicht durch parallele öffentliche Debatten überlagert wird.

Wir halten es mit Rücksicht auf das laufende Verfahren und das Gericht für sachgerecht, die verfassungsrechtliche Bewertung und die anschließende öffentliche Diskussion klar zu trennen. Nach derzeitigem Stand ist eine vollständige Veröffentlichung des Modells in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 vorgesehen.

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