Rettungsdienst ist Gesundheits­versorgung - nicht kommunale Gefahrenabwehr

Diesen Beitrag teilen

Björn Steiger Stiftung kritisiert Position des Landkreistags scharf. Reaktion auf die Stellungnahme des Deutschen Landkreistags zur Notfallreform.

Die Björn Steiger Stiftung weist die aktuelle Positionierung des Deutschen Landkreistags zur Notfallreform entschieden zurück. Die Haltung des Verbandes bestätige aus Sicht der Stiftung das zentrale strukturelle Defizit des deutschen Rettungsdienstes: Die Rettung schwerkranker oder verletzter Menschen wird in vielen Bundesländern weiterhin primär als Aufgabe der kommunalen Gefahrenabwehr betrachtet – und nicht als das, was sie tatsächlich ist: ein hochspezialisierter Bestandteil der medizinischen Versorgung, der über Leben und Tod entscheidet.

„Wer den Rettungsdienst beharrlich im Bereich der Gefahrenabwehr verortet, ignoriert die Realität eines modernen Notfallsystems“, erklärt Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung. „Jede einzelne Maßnahme im Rettungsdienst ist medizinisch motiviert – nicht verwaltungstechnisch. Wer das nicht anerkennt, riskiert politisch gewollt Menschenleben.“

Die Stiftung betont, dass Notfallrettung heute längst keinen bloßen Transport mehr darstellt. Vielmehr handelt es sich um ein komplexes medizinisches System, das auf wissenschaftlichen Standards, hoher fachlicher Kompetenz und klaren Qualitätsstrukturen beruht. Diese können nur dann zuverlässig gewährleistet werden, wenn der Rettungsdienst auch medizinisch geführt und verantwortet wird – und damit im Bundesgesundheitsministerium angesiedelt ist.

„Das Beharren des Landkreistags auf kommunaler Hoheit ist rückwärtsgewandt und gefährlich“, so Pierre-Enric Steiger weiter. „In den entscheidenden Minuten eines Notfalls geht es nicht um kommunalpolitische Zuständigkeiten – es geht um Überleben. Deshalb gehört der Rettungsdienst ins Gesundheitswesen und unter bundesmedizinische Qualitätsaufsicht.“

Vor diesem Hintergrund erinnert die Stiftung daran, dass sie im März 2025 eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht hat, um die strukturelle Fehlzuordnung der Notfallrettung juristisch überprüfen zu lassen. Ziel ist es, eine verfassungsrechtlich klare und zeitgemäße Einordnung des Rettungsdienstes als medizinischer Leistungsbereich zu erreichen.

Die Björn Steiger Stiftung fordert daher:

  • die eindeutige Zuordnung des Rettungsdienstes zum Gesundheitswesen
  • bundesweit einheitliche medizinische Qualitätsstandards
  • eine moderne, aus dem Gesundheitsministerium gesteuerte Notfallversorgung
  • ein Ende der politisch motivierten Blockaden zulasten der medizinischen Realität

„Deutschland braucht eine Notfallversorgung, die Leben schützt – und keine politischen Revierkämpfe“, betont Pierre-Enric Steiger. „Der Landkreistag verkennt die Dringlichkeit der Situation. Wir dürfen nicht zulassen, dass föderale Zuständigkeitsdebatten Menschenleben kosten.“

Die Björn Steiger Stiftung kündigt an, ihre juristischen und politischen Bemühungen weiter zu intensivieren, um eine Reform herbeizuführen, die den wissenschaftlichen Standards der modernen Notfallmedizin gerecht wird – und den Schutz der Bevölkerung endlich in den Mittelpunkt stellt.

Über die Björn Steiger Stiftung:
Die Björn Steiger Stiftung wurde 1969 von Ute und Siegfried Steiger gegründet, nachdem ihr Sohn nach einem Verkehrsunfall an den Folgen unzureichender Notfallversorgung verstarb. Seitdem engagiert sich die Stiftung unermüdlich für die Verbesserung des Rettungswesens in Deutschland. Zu ihren wegweisenden Initiativen zählen unter anderem die Einführung der Notrufnummern 110/112, Gründung und Aufbau der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) sowie die Einrichtung von Notrufsäulen an Bundes- und Landstraßen. Die Stiftung verfolgt das Ziel, auf Missstände im Bereich der Notfallhilfe aufmerksam zu machen, den öffentlichen Diskurs anzustoßen und mit eigenen Projekten, wie dem Baby-Notarztwagen oder Herzsicher, und konkreten Lösungen zu einer besseren Notfallversorgung beizutragen – so auch 2025 mit der Einreichung einer Verfassungsbeschwerde zur Schaffung einheitlicher Regelungen im Rettungsdienst. Seit 2024 engagiert sich die Stiftung in konsequenter Weiterentwicklung ihrer Geschichte mit einem eigenen Bereich in der Vermeidung von Verkehrsunfällen.  

Weitere Informationen unter: www.steiger-stiftung.de

Weitere Beiträge

mehr Beiträge anzeigen
nach oben
crossmenu