Am 5.November 2025 wurde ein neuer Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung publik. Dieser entspricht in weiten Teilen zentralen Forderungen der Björn Steiger Stiftung, weist aber auch markante Lücken auf.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit stellt einen wichtigen und längst überfälligen Schritt zur Modernisierung der deutschen Notfallversorgung dar. Besonders positiv ist, dass die medizinische Notfallrettung erstmals als eigenständiger Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung verankert wird. Damit wird eine zentrale Forderung der Björn Steiger Stiftung umgesetzt.
Gleichzeitig bleibt der Entwurf in einigen Punkten hinter den Erwartungen zurück – insbesondere hinsichtlich der Leitstellenstruktur, der bundesweiten Qualitätssteuerung und der Integration moderner europäischer Kommunikationsstandards.
Positiv hervorzuheben
Anerkennung der Notfallrettung als medizinische Leistung (§ 30 SGB V-neu)
- Endlich wird die Rettung als Teil der Gesundheitsversorgung begriffen und nicht mehr als bloßer Transport.
- Die explizite Nennung von Notrufannahme, Ersteinschätzung, Versorgung und Transport deckt sich vollständig mit den Grundsätzen unserer Stiftung.
Standardisierte digitale Notrufabfrage
- Die Aufnahme eines einheitlichen, digitalen Ersteinschätzungsverfahrens ist ein zentraler Fortschritt für Qualität, Nachvollziehbarkeit und Forschung.
- Damit werden langjährige Forderungen nach verbindlichen Standards wie MPDS oder ETC erstmals gesetzlich anerkannt.
Vernetzung von Rettungs- und Akutleitstellen (112 / 116117)
- Die Verpflichtung zur digitalen, medienbruchfreien Fallübergabe stellt einen konkreten Schritt zur sektorübergreifenden Steuerung dar.
- Dies entspricht der von der Stiftung seit Jahren geforderten Integration der Versorgungssektoren.
- Das BMG beschreibt künftig die vernetzte Zusammenarbeit von 112- und 116117-Leitstellen als ‚Gesundheitsleitsystem‘.
Telefon-Reanimation & Ersthelfer-App
- Begrüßenswert ist die gesetzliche Verankerung der telefonischen Reanimationsanleitung und der bundesweiten Vernetzung mit Ersthelfer-Apps und AED-Registern – ein Meilenstein für Laienhilfe und Überlebensraten.
Telemedizin und aufsuchende Versorgung
- Die verpflichtende Einführung telemedizinischer und aufsuchender Dienste im KV-Notdienst greift die Stiftungsforderungen nach digital unterstützter, wohnortnaher Versorgung auf.
Integrierte Notfallzentren (INZ)
- Die vorgesehenen INZ vereinen Notaufnahme, KV-Praxis und Ersteinschätzung – ein Modell, das den von der Stiftung entwickelten Leitbildern „Notfallversorgung aus einer Hand“ und „Rettungslandschaft Deutschland“ entspricht.
Kritisch zu bewerten
Zweigleisige Leitstellenstrukturen bleiben bestehen
- Der Entwurf belässt es bei einer getrennten Organisation von 112- und 116117-Systemen und setzt lediglich auf technische Vernetzung.
- Aus Sicht der Björn Steiger Stiftung ist dies unzureichend: Erforderlich ist eine echt integrierte, interoperable Leitstellenlandschaft, in der Informationen und Fälle nahtlos digital übergeben und einheitlich nach standardisierten Kriterien bewertet werden können.
- Die Verantwortung für Disposition, Datenschnittstellen und Qualitätssicherung sollte gemeinsam geregelt sein – unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft.
Fehlende bundesweite Steuerung und Qualitätsaufsicht
- Die Länder behalten die Hoheit über die Organisation der Leitstellen und des Rettungsdienstes.
- Damit wird das Ziel einer bundesweit einheitlichen Qualitätssicherung verfehlt.
- Ein zentrales Leitstellen- oder Notfallregister ist nicht vorgesehen.
- Zwar ist nun ein bundesweites Gremium beim GKV-Spitzenverband vorgesehen, doch bleibt offen, ob dieses verbindliche Standards und Transparenzinstrumente für Leitstellen durchsetzen kann.
Unzureichende Regelungen zur Leitstellenqualität
- Weder sind verpflichtende Zertifizierungen noch Qualifikationsstandards für Calltaker, Disponenten oder Supervisoren vorgesehen.
- Auch Audits, Fehleranalysen und Qualitätsberichte werden nicht systematisch eingeführt.
Technische Lücken
- Der Entwurf bleibt vage zur Einbindung von europäischen Standards wie NG112 (Next Generation 112), Real-Time-Text und Multimedia-Notrufen.
- Die Finanzierung der Leitstellen-Digitalisierung ist nur als Anschubfinanzierung (€ 225 Mio.) vorgesehen, nicht als dauerhafte Strukturförderung.
Chancen
- Der Entwurf schafft eine gemeinsame gesetzliche Basis für medizinische Notfallrettung, Akutleitstellen und sektorenübergreifende Versorgung.
- Durch Standardisierung und Digitalisierung können endlich bundesweite Daten zur Qualität und Wirksamkeit der Notfallversorgung erhoben werden.
- Der Weg zu einer modernen, vernetzten und patientenzentrierten Rettungslandschaft wird geebnet – sofern die Ausgestaltung konsequent weitergeführt wird.
Risiken und Nachbesserungsbedarf
- Ohne klare bundesweite Vorgaben zu Leitstellenstrukturen und Qualitätssicherung droht ein Flickenteppich der Umsetzung.
- Das BMG betont, dass die Länder die Planungsverantwortung behalten – aus Sicht unserer Stiftung bleibt damit die Gefahr eines föderalen Flickenteppichs bestehen.
- Fehlende Interoperabilitätsvorgaben könnten die digitale Vernetzung ausbremsen.
- Die Rolle der Leitstellen als medizinische Steuerinstanz bleibt unzureichend definiert.
- Die Verknüpfung mit zivil- und katastrophenschutzrelevanten Funktionen ist unklar.
Forderungen der Björn Steiger Stiftung
- Integrierte und interoperable Leitstellenlandschaft mit bundesweit abgestimmten Schnittstellen, gemeinsamen Dispositionsstandards und einheitlicher Datengrundlage, am besten in der Cloud.
- Bundesgesetzliche Qualitätsstandards für Leitstellen, Disponenten, Telenotärzte sowie IT-Systeme – einschließlich verpflichtender Zertifizierungen.
- Einrichtung eines bundesweiten Leitstellen- und Notfallregisters zur Qualitätssicherung und Transparenz.
- Verbindliche Integration europäischer NG112-Standards (Sprach-, Text- und Video-Notrufe, Real-Time-Text).
- Nachhaltige Finanzierungsstruktur für Leitstellen-Digitalisierung und telemedizinische Infrastruktur über 2031 hinaus.
- Klare Abgrenzung und Koordination zwischen hoheitlicher Gefahrenabwehr und medizinischer Notfallrettung, um Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden.
Unser Fazit
Der Entwurf ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, aber kein Systemwechsel. Er öffnet die Tür für eine moderne, digital vernetzte und patientenzentrierte Notfallversorgung – bleibt jedoch im föderalen Kompromiss stecken.
Die Björn Steiger Stiftung begrüßt die gesetzliche Anerkennung der Notfallrettung, fordert jedoch entschlossenere Schritte hin zu einer integrierten Leitstellenwelt, bundesweiter Qualitätssteuerung und konsequenter Digitalisierung der Rettungskette.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die zentralen Punkte des Entwurfs in einem aktuellen FAQ weiter konkretisiert (Stand 6. November 2025).