On-Duty First Responder

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On-Duty First Responder (OFR) bezeichnet ausgebildete Ersthelfer aus Einheiten besonders der BOS-Systeme (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben: Feuerwehren, Polizei, sonstige Hilfsorganisationen), die flächendeckend vorgehalten werden, regelhaft alarmierbar sind und über ein einheitliches Kommunikationssystem geführt werden.

Das sind zum Beispiel:

  • Feuerwehrkräfte, Polizei, Rettungsdienstmitarbeiter, die gerade Dienst haben und als erste am Einsatzort eintreffen können.
  • Betriebliche Ersthelfer oder Sanitäter, die im Rahmen ihrer Arbeitszeit für Notfälle im Betrieb zuständig sind.
  • In manchen Modellen auch medizinisch qualifizierte Personen (z. B. Ärzte, Pflegekräfte), die während ihrer regulären Arbeitsschicht zusätzlich als First Responder eingebunden sind.

Was ist das Ziel und die Motivation?

Die Ausstattung von BOS-Einheiten mit Defibrillatoren, vor allem der Feuerwehr und Polizei, sowie ihre konsequente Integration in die Rettungskette zielt darauf ab, die Überlebensrate bei plötzlichem Herztod signifikant zu steigern. BOS-Kräfte – ob Feuerwehr, THW, Rettungsdienst, Polizei oder Ordnungsbehörde – sind durch ihre schnelle Einsatzbereitschaft prädestiniert dafür, lebensrettend tätig zu werden.

Wann werden On-Duty First Responder alarmiert?

Nach der Notrufabfrage bei Verdacht oder Bestätigung eines Kreislaufstillstands – und sofern kein qualifizierter Ersthelfer mit Defibrillator bereits vor Ort ist – alarmiert die Leitstelle automatisiert sowohl den Rettungsdienst als auch die entsprechende BOS-Einheit. So wird die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bestmöglich überbrückt.

Rechtliche, medizinische und organisatorische Argumentation für die Einbindung der Feuerwehr, Polizei und anderer BOS-Einheiten als On-Duty First Responder bei Herzkreislaufstillstand

1. Medizinische Notwendigkeit

  • Der Herz-Kreislauf-Stillstand ist eine der akutesten Notfallsituationen mit extrem geringer Überlebenswahrscheinlichkeit ohne sofortige Reanimationsmaßnahmen.
  • Die Überlebenswahrscheinlichkeit sinkt pro Minute ohne Herzdruckmassage um ca. 7–10 %.
  • Die Zielvorgabe des Europäischen Rates für Notfallmedizin und des ERC (European Resuscitation Council) lautet: Defibrillation innerhalb von 3–5 Minuten.

2. Rettungsdienstliche Realität

  • In vielen ländlichen aber auch teils urbanen Regionen kann der Rettungsdienst diese Hilfsfrist nicht einhalten.
  • Die Einbindung von Laienhelfer-Apps („First Responder per Smartphone“) ist ein sinnvoller Ansatz, aber nicht flächendeckend verfügbar oder etabliert.

3. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) als systemischer First Responder

  • BOS-Einheiten sind durch ihre Flächenpräsenz, Streifendichte und gute Funkanbindung in vielen Regionen regelmäßig schneller vor Ort als der Rettungsdienst.
  • In vielen Bundesländern sind BOS-Einheiten bereits mit AEDs ausgerüstet und die Einsatzkräfte erhalten regelmäßig Schulungen in Reanimation.
  • Rechtlich gesehen sind BOS gemäß den allgemeinen Gefahrenabwehraufgaben zur Abwehr erheblicher Gesundheitsgefahren befugt und verpflichtet, insbesondere bei lebensbedrohlichen Zuständen.

4. Rechtliche Einordnung

  • Für die staatliche Gefahrenabwehr (also für Polizei und Rettungsdienst) gilt ein Organisationsverschulden, wenn organisatorisch vermeidbare Verzögerungen bei der Gefahrenabwehr in Kauf genommen werden.
  • Die gezielte Einbindung von BOS-Einheiten durch Leitstellen ist daher ein sachgerechter, verhältnismäßiger und rechtlich gedeckter Schritt, um der staatlichen Schutzpflicht für Leib und Leben (Art. 2 Abs. 2 GG) nachzukommen.

5. Empfehlung

  • Alle zuständigen Leitstellen sollten bei Reanimationsverdacht andere BOS-Einheiten automatisiert mitalarmieren, vor allem wenn sie mit AED ausgerüstet und einsatztaktisch geeignet ist.
  • Dies ist medizinisch begründet, organisatorisch realisierbar und rechtlich zulässig.
  • Eine solche Maßnahme verbessert die HilfsfristÜberlebensraten und kann – bei entsprechender Kommunikation – auch das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat als funktionierendes Schutzsystem stärken.
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