
Gemeindenotfallsanitäter, Rettungseinsatzfahrzeug, Akuteinsatzfahrzeug - verschiedene Bundesländer, verschiedene Bezeichnungen, im Kern aber dasselbe Konzept: ein erfahrener Notfallsanitäter fährt allein zu Patienten, bei denen ein Rettungswagen nicht erforderlich ist.
Steigende Einsatzzahlen, immer mehr Low-Level-Anrufe, Notaufnahmen am Anschlag - überall in Deutschland sucht man Wege den Rettungsdienst gezielter einzusetzen. Eine der erfolgreichsten Antworten ist der Single-Responder: ein speziell weitergebildeter Notfallsanitäter, der mit einem NEF-ähnlichen Fahrzeug zu niedrigschwelligen Einsätzen ausrückt, vor Ort medizinisch beurteilt, ambulant versorgt oder in die richtige Versorgungsstruktur weitervermittelt.
Das Konzept gibt es inzwischen in mehreren Bundesländern - unter drei verschiedenen Namen, mit unterschiedlichen Qualifikationswegen und Rechtsgrundlagen.
BUNDESLÄNDER
NDS · ST · BY · (HE)
STANDORTE AKTIV
Stand 2025/2026
BEZEICHNUNGEN
GNS · REF · AEF
NIEDERSACHSEN · SACHSEN-ANHALT
Gemeindenotfallsanitäter
Der Ursprung. Seit 2019 in der Region Oldenburger Land im Echtbetrieb, seit 2023 auch in Sachsen-Anhalt.
BAYERN
Rettungseinsatzfahrzeug
Bayerische Variante. Pilot in Regensburg seit 2022, seit Ende 2025 auf fünf Standorte erweitert.
NIEDERSACHSEN
Akuteinsatzfahrzeug
Direkter Nachfolger des GNS-Konzepts in Niedersachsen. Seit Anfang 2025 in vier Trägergebieten - inklusive Telenotfallmedizin.
NIEDERSACHSEN · GNS / AEF
Seit Anfang 2025 als zweijähriges Pilotprojekt mit Telenotfallmedizin-Anbindung. Konzeptionell die Weiterentwicklung des seit 2019 etablierten GNS-Projekts in der Region Oldenburger Land.
SACHSEN-ANHALT · GNS
Auf Grundlage der Experimentierklausel im Rettungsdienstgesetz seit Juli 2023. Erstes Projekt stationiert in Gräfenhainichen, mit kreisweitem Einsatzgebiet.
BAYERN · REF
Seit April 2022 in Regensburg, Ende 2024 als Pilot erfolgreich abgeschlossen, anschließend in erweiterten Probebetrieb überführt. Seit Ende 2025 an vier weiteren Standorten.
Funktional sind sich GNS, REF und AEF sehr ähnlich - Single-Responder, weitergebildeter Notfallsanitäter, NEF-ähnliches Fahrzeug, niedrigschwellige Steuerung über die Leitstelle. Die Unterschiede liegen vor allem in den Qualifikationen, der Rechtsbasis und der Finanzierung.
| Merkmal | GNS Niedersachsen | GNS Sachsen-Anhalt | REF Bayern |
|---|---|---|---|
| Weiterbildung | 480 Std. (3 Monate) | 160 Std. | spezifische Schulung |
| Berufserfahrung | min. 5 Jahre | min. 2 Jahre | erfahrener NotSan |
| Rechtsbasis | Modellprojekt | Experimentierklausel RettDG | Auftrag StMI |
| Finanzierung | Krankenkassen | Mischmodell | Probebetrieb |
| Verstetigung | angestoßen | angestoßen | Probebetrieb läuft |
Die Zahlen aus den Pilotregionen sind eindeutig. Im Landkreis Cloppenburg ist das AEF im ersten Einsatzjahr 2025 zu über 2.200 Einsätzen ausgerückt. Im Landkreis Vechta übernimmt das Fahrzeug aktuell fünf bis sieben Einsätze täglich. Die Malteser berichten aus der Region Oldenburger Land, dass in einem Großteil der Einsätze keine Klinikeinlieferung nötig wurde.
Ein RTW, der nicht zu einem Bagatelleinsatz fährt, steht beim nächsten Herzinfarkt zur Verfügung. So einfach ist die Rechnung.
Die wissenschaftliche Begleitung - insbesondere das vom Innovationsfonds geförderte Projekt ILEG - hat den Ansatz als sinnvoll für die Regelversorgung eingestuft. Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben die Verstetigung mittlerweile angestoßen.
Daneben gibt es Konzepte, die das gleiche Problem adressieren, aber organisatorisch anders gebaut sind:
Hessen hat zum 1. Januar 2025 mit dem neuen Rettungsdienstplan den NKTW als Möglichkeit eingeführt. In der Region Hannover läuft ein vergleichbares System bereits seit 2023. Wichtig zur Abgrenzung: Der NKTW wird mit speziell weitergebildeten Rettungssanitätern besetzt - nicht mit weitergebildeten Notfallsanitätern. Es handelt sich also nicht um ein GNS-Äquivalent, sondern um ein anderes Steuerungsinstrument.
Das hessische Pilotprojekt „Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung" geht einen verwandten Weg, integriert aber stärker den kassenärztlichen Bereich.
POSITION DER BJÖRN STEIGER STIFTUNG
Dass funktional identische Konzepte unter drei verschiedenen Bezeichnungen, mit Weiterbildungsdauern zwischen 160 und 480 Stunden und auf vier verschiedenen Rechtsgrundlagen parallel existieren, ist kein Zufall, sondern Symptom. Es ist Ausdruck der Heterogenität, die das deutsche Rettungsdienstsystem prägt - föderale Kleinstaaterei, wo einheitliche Standards der Patientenversorgung dienen würden.
Die Björn Steiger Stiftung fordert deshalb einen bundeseinheitlichen Rahmen: für die Qualifikation rettungsdienstlichen Personals, für die strukturierte Notrufabfrage, für die Patientensteuerung. Die Erfahrungen aus dem Oldenburger Land, aus Wittenberg und Regensburg zeigen, dass das Konzept trägt. Was fehlt, ist die Übersetzung erfolgreicher Pilote in flächendeckende Regelversorgung - mit einer gesicherten Finanzierung und einer einheitlichen rechtlichen Grundlage, die nicht an Landesgrenzen endet.
Bemerkenswert ist außerdem die Weiterentwicklung in Vechta: Die Anbindung des AEF an die Telenotfallmedizin zeigt, wohin die Reise eigentlich gehen muss - hin zu einer integrierten Versorgung, die Leitstelle, Telemedizin, Single-Responder und Klinik als ein System denkt. Genau das ist der Kern unserer Gesundheitsleitstellen-Idee.
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