Die elektronische Patientenakte (ePA)

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Die Arbeit an der elektronischen Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten wurde vor rund 20 Jahren begonnen, seit Anfang 2021 kann diese freiwillig über Angebote der Krankenkassen genutzt werden.

Am 14.Dezember 2023 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz - DigiG) sowie das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG) beschlossen. Das bedeutet, dass seit dem 15. Januar 2025 jeder eine elektronische Patientenakte bekommt, sofern er nicht aktiv Widerspruch einlegt.

Durch die elektronische Patientenakte sollen Anbieter von Gesundheitsleistungen besser vernetzt werden und unbürokratischer an Informationen über ihre Patienten kommen. Dadurch sollen unter anderem unnötige Untersuchungen, Behandlungsverzögerungen oder auch ungewollte Medikamenten-Wechselwirkungen vermieden werden. Ziel ist, mit digitalen Lösungen den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland zu verbessern.

Der aktuelle Stand

Aus dem angekündigten Vorhaben ist gelebte Praxis geworden. Die „ePA für alle“ wird seit Januar 2025 im Opt-out-Verfahren bereitgestellt (Rechtsgrundlage § 341 SGB V): Jede gesetzlich versicherte Person erhält automatisch eine ePA, sofern sie nicht widerspricht. Der bundesweite Rollout startete - nach Erprobung in den Modellregionen Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens - am 29. April 2025 zunächst freiwillig.

Seit dem 1. Oktober 2025 sind Praxen, Krankenhäuser und Apotheken zur Nutzung der ePA verpflichtet. Ärztinnen und Ärzte müssen seither Dokumente wie Befundberichte und Arztbriefe in die Akte einstellen. Seit dem 1. Januar 2026 sind für den niedergelassenen Bereich und Apotheken Sanktionen vorgesehen, wenn die ePA nicht genutzt wird; für Krankenhäuser greifen entsprechende Regelungen seit dem 1. März 2026.

Der Hochlauf verläuft allerdings nicht reibungslos: In der Einführungsphase berichtete ein Großteil der nutzenden Praxen von technischen Störungen - zeitweise war der Zugriff auf die Akte nicht möglich oder Dokumente ließen sich nicht hochladen. Auch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur lief nicht durchgängig stabil. Für 2026 ist zudem ein Funktionsausbau geplant, unter anderem eine Volltextsuche sowie die Integration medizinischer Informationsobjekte wie elektronischer Impfpass, Mutterpass und Kinder-Untersuchungsheft.

Was bedeutet das für den Rettungsdienst?

Für die präklinische Notfallversorgung ist die ePA potenziell von großem Wert: Vorerkrankungen, Dauermedikation, Allergien oder Implantate könnten am Einsatzort und in der Leitstelle entscheidende Hinweise liefern, die Notrufbearbeitung beschleunigen und eine telefonische Patientensteuerung wirksamer machen. In anderen Ländern ist ein solcher Zugriff längst etabliert.

In Deutschland ist der Rettungsdienst bislang jedoch nicht regelhaft in die ePA eingebunden. Damit der präklinische Bereich den Nutzen heben kann, sind aus Sicht der Björn Steiger Stiftung mehrere Voraussetzungen zu schaffen: praxistaugliche Zugriffsmöglichkeiten für die Notfallrettung, eine geklärte Rechtsgrundlage für den Zugriff in der Notfallsituation, die technische Anbindung von Leitstellen und Rettungsmitteln an die Telematikinfrastruktur sowie Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzepte, die der Sensibilität der Daten gerecht werden. Leitstellen sollten im Notfall auf so viele relevante Daten wie möglich zugreifen dürfen, um die Lage bestmöglich einzuschätzen.

Der Mehrwert der ePa für die Notfallversorgung entfaltet sich erst, wenn auch der Rettungsdienst verlässlich und rechtssicher eingebunden ist.

Die Björn Steiger Stiftung fordert seit Jahren die Einführung einer ePa und befürwortet sie, aber es muss selbstverständlich eine hoch sichere Lösung sein, so wie es in anderen EU Staaten seit Jahren üblich ist.

In einem offenen Brief vom 14.Januar 2025 fordern zahlreiche Personen und Organisationen alle berechtigten Bedenken vor einem bundesweiten Start der ePA glaubhaft und nachprüfbar auszuräumen.

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