Bayern misst, was ohne verbindlichen Abfragestandard passiert

Diesen Beitrag teilen

Bayern hat als erstes Flächenland flächendeckend alle Integrierten Leitstellen digital mit den Vermittlungs- und Beratungszentralen der Kassenärztlichen Vereinigung verbunden. Eine im September 2026 veröffentlichte Auswertung des ersten Betriebsjahres zeigt: Dieselben Patienten werden je nach Zugangsweg unterschiedlich versorgt.

Das Papier deutet diesen Befund als Harmonisierungsaufgabe. Wir lesen ihn anders, nämlich als Beleg dafür, dass eine Datenleitung zwischen zwei Systemen nichts vereinheitlicht, solange auf der Seite des Notrufs 112 kein qualifizierter Abfragestandard gilt.

Worum es geht

Seit Dezember 2023 sind die 26 bayerischen Integrierten Leitstellen und die Vermittlungs- und Beratungszentralen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns digital verbunden. Fälle können ohne Medienbruch in beide Richtungen übergeben werden. Ein Autorenteam des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement der LMU München hat gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Verband bayerischer Leitstellenbetreiber das erste vollständige Betriebsjahr 2024 ausgewertet.

Im Untersuchungszeitraum wurden 75.564 Einsätze übermittelt, davon 77,1 Prozent von der 116117 an die 112 und 22,9 Prozent in der Gegenrichtung. Für 91 Prozent der Übermittlungen von der ärztlichen Seite ließ sich ein korrespondierender Rettungsdiensteinsatz identifizieren - insgesamt 52.781 Ereignisse, davon 84,5 Prozent Notfälle. Gemessen am gesamten bayerischen Einsatzaufkommen von rund zwei Millionen Ereignissen entspricht das etwa drei Prozent.

Der zentrale Befund betrifft die Frage, was aus diesen Einsätzen wird. Bei den von der ärztlichen Seite übermittelten Notfällen lag die Transportquote im Mittel 2,8 Prozentpunkte niedriger als im Gesamtaufkommen der jeweiligen Leitstelle, die Notarztbeteiligung dagegen 7,4 Prozentpunkte höher. Beide Unterschiede sind statistisch hoch signifikant und zeigen sich in 24 beziehungsweise 25 der 26 Leitstellenbereiche. Die Autoren führen dies auf unterschiedliche Einschätzungsstrategien zurück und halten eine Harmonisierung für essenziell.

Was ist positiv hervorzuheben?

Erstmals liegen Zahlen vor

Über die Zusammenarbeit von 112 und 116117 wird seit Jahren geredet, gemessen wurde sie bisher nicht. Die Verknüpfung der Einsatzdaten beider Systeme über Adresse und Zeitfenster gelingt in 91 Prozent der Fälle, ein Wert, der für die Qualität der zugrunde liegenden Dokumentation spricht. Dass die beteiligten Stellen diese Daten überhaupt zusammengeführt und veröffentlicht haben, verdient ausdrückliche Anerkennung.

Die unterschiedliche Versorgung ist nicht mehr nur eine Behauptung, sie ist klar messbar

Wir fordern seit Langem, dass es für die Patientin und den Patienten keinen Unterschied machen darf, welche Nummer gewählt wird. Die bayerischen Zahlen zeigen, dass dieser Unterschied heute besteht und messbar ist. Er äußert sich nicht in Einzelfällen, sondern durchgängig und in dieselbe Richtung.

Die Evaluation ist institutionalisiert

Eine gemeinsame Arbeitsgruppe begleitet den Betrieb mit Quartalsberichten und einer eigenen Beschwerdeplattform. Das ist ein Qualitätsverständnis, wie wir es uns für den gesamten Rettungsdienst wünschen und zugleich der beste Beweis, dass Qualitätsmessung in der Leitstelle technisch und organisatorisch möglich ist, wenn man sie will.

Was ist kritisch zu bewerten?

Unser Fazit

Die Untersuchung belegt nicht, dass eine standardisierte Abfrage die bessere Medizin macht. Das geben die Daten nicht her, und die Autoren behaupten es zu Recht auch nicht. Sie belegt etwas anderes, und zwar eindrücklich: Ohne einen verbindlich definierten, medizinisch kuratierten und in seiner Anwendung messbaren Abfragestandard gibt es keine gemeinsame Bewertungsgrundlage, keine Vergleichbarkeit zwischen Standorten, keine belastbare Patientensteuerung und kein aussagekräftiges Register. Dass der Freistaat Bayern seit März 2026 ein landesweites System zur standardisierten Notrufabfrage für alle Integrierten Leitstellen ausschreibt, zeigt, dass diese Lücke dort erkannt ist.

Für die laufende Reform der Notfallversorgung folgt daraus eine klare Anforderung. Ein Gesetz, das lediglich von einer „standardisierten Notrufabfrage“ spricht, ohne festzulegen, welche Qualitätsanforderungen ein solches Verfahren erfüllen muss, wird von jedem Land mit dem erfüllt, was ohnehin vorhanden ist. Bayern hat seit 2017 eine strukturierte Notrufabfrage - als Schulungsunterlage; was daraus in der Versorgung wird, ist jetzt erstmals gemessen worden, und es ist ein Argument für die Legaldefinition, nicht gegen sie.

Weitere Beiträge

mehr Beiträge anzeigen
nach oben
crossmenu