
Bayern hat als erstes Flächenland flächendeckend alle Integrierten Leitstellen digital mit den Vermittlungs- und Beratungszentralen der Kassenärztlichen Vereinigung verbunden. Eine im September 2026 veröffentlichte Auswertung des ersten Betriebsjahres zeigt: Dieselben Patienten werden je nach Zugangsweg unterschiedlich versorgt.
Das Papier deutet diesen Befund als Harmonisierungsaufgabe. Wir lesen ihn anders, nämlich als Beleg dafür, dass eine Datenleitung zwischen zwei Systemen nichts vereinheitlicht, solange auf der Seite des Notrufs 112 kein qualifizierter Abfragestandard gilt.
Seit Dezember 2023 sind die 26 bayerischen Integrierten Leitstellen und die Vermittlungs- und Beratungszentralen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns digital verbunden. Fälle können ohne Medienbruch in beide Richtungen übergeben werden. Ein Autorenteam des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement der LMU München hat gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Verband bayerischer Leitstellenbetreiber das erste vollständige Betriebsjahr 2024 ausgewertet.
Im Untersuchungszeitraum wurden 75.564 Einsätze übermittelt, davon 77,1 Prozent von der 116117 an die 112 und 22,9 Prozent in der Gegenrichtung. Für 91 Prozent der Übermittlungen von der ärztlichen Seite ließ sich ein korrespondierender Rettungsdiensteinsatz identifizieren - insgesamt 52.781 Ereignisse, davon 84,5 Prozent Notfälle. Gemessen am gesamten bayerischen Einsatzaufkommen von rund zwei Millionen Ereignissen entspricht das etwa drei Prozent.
Der zentrale Befund betrifft die Frage, was aus diesen Einsätzen wird. Bei den von der ärztlichen Seite übermittelten Notfällen lag die Transportquote im Mittel 2,8 Prozentpunkte niedriger als im Gesamtaufkommen der jeweiligen Leitstelle, die Notarztbeteiligung dagegen 7,4 Prozentpunkte höher. Beide Unterschiede sind statistisch hoch signifikant und zeigen sich in 24 beziehungsweise 25 der 26 Leitstellenbereiche. Die Autoren führen dies auf unterschiedliche Einschätzungsstrategien zurück und halten eine Harmonisierung für essenziell.
Erstmals liegen Zahlen vor
Über die Zusammenarbeit von 112 und 116117 wird seit Jahren geredet, gemessen wurde sie bisher nicht. Die Verknüpfung der Einsatzdaten beider Systeme über Adresse und Zeitfenster gelingt in 91 Prozent der Fälle, ein Wert, der für die Qualität der zugrunde liegenden Dokumentation spricht. Dass die beteiligten Stellen diese Daten überhaupt zusammengeführt und veröffentlicht haben, verdient ausdrückliche Anerkennung.
Die unterschiedliche Versorgung ist nicht mehr nur eine Behauptung, sie ist klar messbar
Wir fordern seit Langem, dass es für die Patientin und den Patienten keinen Unterschied machen darf, welche Nummer gewählt wird. Die bayerischen Zahlen zeigen, dass dieser Unterschied heute besteht und messbar ist. Er äußert sich nicht in Einzelfällen, sondern durchgängig und in dieselbe Richtung.
Die Evaluation ist institutionalisiert
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe begleitet den Betrieb mit Quartalsberichten und einer eigenen Beschwerdeplattform. Das ist ein Qualitätsverständnis, wie wir es uns für den gesamten Rettungsdienst wünschen und zugleich der beste Beweis, dass Qualitätsmessung in der Leitstelle technisch und organisatorisch möglich ist, wenn man sie will.
Der Vergleich stellt zwei ungleiche Instrumente gegenüber
Die Arbeit kontrastiert einen „standardisierten Abfragealgorithmus“ auf der ärztlichen Seite mit einer „meist nichtstandardisierten“ Abfrage in den Leitstellen. Auf der ärztlichen Seite steht jedoch ein Verfahren zur strukturierten medizinischen Ersteinschätzung, das für einen bereits vorgefilterten Anrufstrom entwickelt wurde, nämlich für Menschen, bei denen primär kein Notfall unterstellt wird. Es ist ein Instrument der Sekundärtriage, nicht der Notrufabfrage. Keiner der beiden verglichenen Arme entspricht dem, was wir unter einer qualifizierten Notrufabfrage verstehen.
Die eingesetzten Abfragesysteme werden nicht offengelegt
Welche Verfahren in den 26 Leitstellen tatsächlich liefen, in welcher Konfiguration und in welcher Version, steht nicht in der Arbeit. Damit ist die erklärende Größe der gesamten Diskussion nicht beschrieben und für Dritte nicht überprüfbar.
Der Standard auf der Seite der 112 ist eine Schulungsunterlage
Als Grundlage der Abfrage nennt die Arbeit die Empfehlung 02/2017 des Rettungsdienstausschusses Bayern. Deren Entstehungsgeschichte ist aufschlussreich: Der Ausschuss hatte festgestellt, dass in keiner bayerischen Leitstelle eine evaluierbare Abfrage im Einsatz war, und entwickelte deshalb ersatzweise eine einheitliche Schulungsunterlage. Sie sieht ausdrücklich einen zweiten Teil mit freier Abfrage vor, erlaubt das Abweichen vom Leitfaden und endet im Zweifel bei der individuellen Einschätzung der Disponenten. Eine Messung der Anwendungstreue, eine Auditierung oder eine Versionspflege sind nicht vorgesehen; die Umsetzung erfolgt über wenige Multiplikatoren im laufenden Fortbildungskontingent, ausdrücklich ohne Mehraufwand. Die Empfehlung trägt bis heute die Versionsnummer 1.0 aus dem Jahr 2017.
Die Notarztindikation wird nicht mehr überprüft
Die Arbeit hält fest, dass die von der ärztlichen Seite übermittelte Einschätzung in der Leitstelle unmittelbar in die Disposition übernommen wird, ohne erneute Bewertung. Bei 52.781 Ereignissen bedeutet eine Differenz von 7,4 Prozentpunkten eine erhebliche Abweichung bei der Inanspruchnahme notärztlicher Ressourcen. Ob und in welchem Umfang diese zusätzliche Notarztbeteiligung medizinisch erforderlich war, lässt sich anhand der vorliegenden Daten nicht beurteilen. In Regionen mit angespannter Notarztverfügbarkeit ist dies jedenfalls versorgungsrelevant, insbesondere wenn die übermittelte Notarztindikation ohne erneute medizinische Bewertung unmittelbar in die Disposition übernommen wird.
Welche Entscheidung richtig war, wissen wir nicht
Die dargestellten Unterschiede zeigen aber weder eine Überversorgung durch die 116117 noch eine Unterversorgung durch die 112. Dafür fehlen patientenbezogene Qualitäts- und Outcome-Daten. Genau darin liegt das strukturelle Problem: Ohne einen gemeinsamen, nachvollziehbaren Abfragestandard und ohne ein darauf aufbauendes Qualitätsregister lässt sich nicht einmal belastbar feststellen, welches System den Patienten angemessen gesteuert hat.
Die regionale Streuung wird weggemittelt
Der ausgewiesene Mittelwert verdeckt die eigentliche Auffälligkeit. Bei der Notarztbeteiligung reicht die Spanne von minus 3,3 bis plus 15,8 Prozentpunkten, bei der Transportquote von minus 6,7 bis plus 2,8 Prozentpunkten - innerhalb eines Bundeslandes, mit einem Indikationskatalog und einer Alarmierungsbekanntmachung. Diese Unterschiede zwischen den Leitstellen sind der interessantere Befund und bleiben unerklärt.
Eine Schnittstelle ist keine Integration
Das Fazit der Arbeit beschreibt die digitale Vernetzung als Beitrag zur sektorenübergreifenden Steuerung und zur Vermeidung von Doppelstrukturen. Tatsächlich erfasst sie rund drei Prozent des Einsatzgeschehens, überwiegend in einer Richtung, ohne gemeinsame Bewertungslogik und ohne Rückkopplung. Eine Datenleitung zwischen zwei unterschiedlich denkenden Systemen transportiert deren Unterschiede, sie beseitigt sie nicht. Wer aus dieser Untersuchung ableitet, es bedürfe keiner bundeseinheitlichen Struktur, liest sie gegen ihre eigenen Zahlen.
Die Daten bleiben verschlossen
Die Autoren weisen darauf hin, dass eine Herausgabe von Leitstellendaten für weitere Forschung nur eingeschränkt und auf Anfrage möglich sei. Qualitätstransparenz, die vom Entgegenkommen einzelner Betreiber abhängt, ist keine. Genau deshalb fordern wir ein öffentlich zugängliches Notfallregister mit standortbezogener Auswertung.
Die Richtung der Übergaben misst den fehlenden Standard
Aus dem Verhältnis von 77 zu 23 Prozent wird mittlerweile verschiedentlich gefolgert, die Annahme, eine Schnittstelle entlaste den Rettungsdienst, sei widerlegt. Das greift zu kurz. Eine Leitstelle kann einen Anruf nur dann an die 116117 abgeben, wenn sie den Ausschluss einer Notfallindikation nachvollziehbar und rechtssicher dokumentieren kann. Genau das leistet eine freie oder lediglich durch eine Schulungsunterlage geleitete Abfrage nicht: Wer im Zweifel nicht belegen kann, warum er kein Rettungsmittel entsandt hat, entsendet eines. Die Asymmetrie der Übergaberichtungen ist deshalb kein Argument gegen die Schnittstelle, sondern ein Maß für das, was auf der Seite der 112 fehlt. Das tatsächliche Potenzial für Übergaben von der 112 an die 116117 dürfte erheblich über den gemessenen 22,9 Prozent liegen. Gehoben werden kann es aber erst, wenn die Abfrage die Entscheidung trägt.
Die Zuständigkeit der Länder löst das Problem nicht
Aus den bayerischen Zahlen wird auch in einigen Kommentaren gefolgert, nun schlage die Stunde der Länder, die ihre Zuständigkeit für den Rettungsdienst klug nutzen könnten. Dem widersprechen dieselben Zahlen. Bayern ist ein Land mit einem Notarztindikationskatalog, einer Alarmierungsbekanntmachung und einer gemeinsamen Empfehlung des Rettungsdienstausschusses und weist bei der Notarztbeteiligung dennoch eine Spanne von mehr als 19 Prozentpunkten zwischen seinen eigenen Leitstellen auf. Wenn schon innerhalb eines Landes keine Einheitlichkeit entsteht, wird sie sechzehnfach erst recht nicht entstehen. Was fehlt, ist nicht Zuständigkeit, sondern ein bundesweit verbindlicher Qualitätsmaßstab, an dem sich jede Leitstelle messen lassen muss. Die Länder behalten ihre Verantwortung für die Durchführung; was sie brauchen, ist ein Maßstab, den sie nicht selbst definieren.
Die Untersuchung belegt nicht, dass eine standardisierte Abfrage die bessere Medizin macht. Das geben die Daten nicht her, und die Autoren behaupten es zu Recht auch nicht. Sie belegt etwas anderes, und zwar eindrücklich: Ohne einen verbindlich definierten, medizinisch kuratierten und in seiner Anwendung messbaren Abfragestandard gibt es keine gemeinsame Bewertungsgrundlage, keine Vergleichbarkeit zwischen Standorten, keine belastbare Patientensteuerung und kein aussagekräftiges Register. Dass der Freistaat Bayern seit März 2026 ein landesweites System zur standardisierten Notrufabfrage für alle Integrierten Leitstellen ausschreibt, zeigt, dass diese Lücke dort erkannt ist.
Für die laufende Reform der Notfallversorgung folgt daraus eine klare Anforderung. Ein Gesetz, das lediglich von einer „standardisierten Notrufabfrage“ spricht, ohne festzulegen, welche Qualitätsanforderungen ein solches Verfahren erfüllen muss, wird von jedem Land mit dem erfüllt, was ohnehin vorhanden ist. Bayern hat seit 2017 eine strukturierte Notrufabfrage - als Schulungsunterlage; was daraus in der Versorgung wird, ist jetzt erstmals gemessen worden, und es ist ein Argument für die Legaldefinition, nicht gegen sie.
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