
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat auf einen Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache 18/249, Stellungnahme vom 31. Juli 2026) offengelegt, wie es um Interoperabilität und Ausfallsicherheit der Integrierten Leitstellen im Land tatsächlich bestellt ist.
Das Ergebnis ist bemerkenswert: In 34 Integrierten Leitstellen laufen Einsatzleitsysteme von sechs verschiedenen Herstellern, eine flächendeckende technische Kompatibilität besteht nach eigener Auskunft nicht, die gesetzlich vorgeschriebene digitale Einsatzübergabe ist nicht umgesetzt und beim Totalausfall einer Leitstelle können andere Leitstellen „in der Regel nur Teile der Aufgaben" übernehmen. Das Land bestätigt damit selbst, was wir seit Jahren kritisieren.
Der Antrag der Abgeordneten Ansgar Mayr, Lorenzo Saladino u. a. (CDU) vom 9. Juli 2026 umfasst fünfzehn Fragen zu Leitstellensoftware, Redundanz, Qualifizierung, Schnittstellen und Zivilschutz. Die Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa ist in weiten Teilen sachlich und ungewöhnlich transparent. Genau deshalb ist sie ein wichtiges Dokument: Sie liefert die Belege für eine strukturelle Debatte, die weit über Baden-Württemberg hinausreicht.
Auf Frage 1 legt das Ministerium erstmals vollständig offen, welches Einsatzleitsystem (ELS) in welcher Integrierten Leitstelle betrieben wird:
| Einsatzleitsystem | Hersteller | Anzahl ILS |
|---|---|---|
| COBRA | iSE | 20 (zzgl. Mannheim in Umstellung) |
| secur.CAD | VIVASECUR | 8 |
| DALLAS | VIVASECUR | 2 |
| ELDIS | Eurofunk Kappacher | 1 (Karlsruhe) |
| CEBOS 2000 | G.O.D. | 1 (Mannheim) |
| Siveillance | Siemens | 1 (Stuttgart) |
| CELIOS | CKS | 1 (Zollernalb) |
Zur Einordnung: Baden-Württemberg betreibt damit mehr Einsatzleitsystem-Varianten, als manches europäische Land insgesamt Leitstellen unterhält. Wie sich Deutschland hier international einordnet, haben wir unter Leitstellen aufbereitet.
Die Transparenz der Antwort selbst
Das Ministerium beschönigt nicht. Es benennt fehlende Kompatibilität, unvollständige Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und personelle Engpässe beim Ausfallszenario offen. Eine solche Datengrundlage liegt für die meisten Bundesländer schlicht nicht vor. Der parlamentarische Weg über einen Berichtsantrag erweist sich hier als wirksames Instrument - ein Modell, das Abgeordnete in anderen Ländern übernehmen sollten.
Ziffer 8: Das Land liefert unsere Argumentation gleich mit
Auf die Frage nach Vor- und Nachteilen einer landesweit einheitlichen Leitstellensoftware antwortet das Ministerium mit einer Aufzählung, die man wörtlich in ein Positionspapier für eine vernetzte Leitstellenarchitektur übernehmen könnte. Genannt werden unter anderem: zentrale strategische Planung, zentrales Anforderungs- und Release-Management, zentrale Beschaffung, zentraler Einsatz von Fachexperten für Informations- und Cybersicherheit, erleichterte Anbindung weiterer Dienste, Ausbildung am später tatsächlich genutzten System, Wegfall des „Umlernens", unkomplizierter Personalaustausch zwischen Leitstellen, dauerhafte oder zeitweise Übernahme der Notrufbearbeitung durch eine Leitstelle für mehrere Bereiche, Kooperation bei Großschadenslagen, Spezialisierung einzelner Standorte, systemimmanente Redundanzen und ein landesweites Echtzeit-Lagebild einschließlich Ressourcenübersicht.
Das ist exakt die Zielarchitektur, die wir unter Leitstellen in die Cloud beschreiben. Die Landesregierung erkennt die Vorteile also vollständig, sie zieht daraus nur keine verbindlichen Konsequenzen.
Ziffer 12/13: Grundsätzliche Unterstützung für offene Schnittstellen
Das Land bekennt sich zur Notwendigkeit einer Vernetzung der Leitstellen und verweist auf § 18 Absatz 1 der Rettungsdienstplanverordnung, der die wechselseitige digitale Einsatzübergabe vorschreibt. Ebenso wird das Projekt „Messenger - Schnittstelle 112 und 116117" begleitet, an dessen Pilotierung mehrere Leitstellen des Landes beteiligt werden sollen. Zur universellen Leitstellenschnittstelle UCRI äußert sich das Land grundsätzlich unterstützend.
Ziffer 2: Geltendes Recht wird seit Jahren nicht umgesetzt
Die Antwort ist unmissverständlich: Zwischen den Einsatzleitsystemen besteht keine flächendeckende technische Kompatibilität. Die digitale Einsatzübergabe ist nach § 18 Absatz 1 RDPlanVO verpflichtend, nach Auskunft der Träger jedoch nicht flächendeckend umgesetzt, sondern lediglich „zeitnah angestrebt". Derzeit können nur einzelne Leitstellen Einsatzdaten digital an eine andere übergeben.
Eine Rechtspflicht, deren Erfüllung ohne Frist, ohne Nachweispflicht und ohne Konsequenz dem Verpflichteten selbst überlassen bleibt, ist keine Rechtspflicht, sondern eine Absichtserklärung. Genau dieses Muster, nämlich eine Vorgabe ohne Durchsetzungsmechanismus, kritisieren wir seit Langem und es war einer der Kerngründe für unsere Verfassungsbeschwerde.
Ziffer 2 und 3: Der gemeinsame Nenner ist ein Flottenmanagementsystem
Das einzige System, das alle 34 Leitstellen verbindet, ist rescuetrack, über das Standort und Status der Rettungsmittel eingesehen werden können. Das ist wertvoll, aber es ist Flottenmanagement, keine Einsatzbearbeitung. Wer weiß, wo ein Rettungswagen steht, hat damit noch keinen Notruf abgefragt, keine Einsatzentscheidung getroffen und keine Telefonreanimation angeleitet. Der Weg vom Statusbild zur echten Interoperabilität ist der eigentliche, ungegangene Schritt.
Ziffer 3: Beim Totalausfall bleibt es bei Teilübernahmen
Die zentrale Aussage der gesamten Drucksache lautet, dass technisch in der Regel nur Teile der Aufgaben durch eine andere Leitstelle übernommen werden können. Hinzu kommt, dass in der Regelvorhaltung ad hoc nicht genügend Personal für die sofortige Übernahme zur Verfügung steht. Als Rückfallebenen dienen eigene Redundanzleitstellen („kalte Redundanz") oder Kooperationen („heiße Redundanz"), jeweils nach Auskunft der DRK-Landesverbände und ausdrücklich nur bei „vielen", nicht bei allen Leitstellen.
Damit ist amtlich festgehalten: Fällt eine Integrierte Leitstelle in Baden-Württemberg vollständig aus, ist die Notfallversorgung im betroffenen Bereich nicht in vollem Umfang fortführbar. Angesichts wachsender Cyberrisiken (die der Antrag selbst zum Anlass nimmt) ist das kein Randbefund.
Ziffer 4 und 6: Das Land setzt keine Standards, es beobachtet
Die Antwort ist in ihrer Klarheit entwaffnend: Weil die Aufgabenwahrnehmung auf die Träger übertragen beziehungsweise als weisungsfreie Pflichtaufgabe ausgestaltet ist, legen die Träger die Standards für die Sicherheitsarchitektur ihrer Leitstelle selbst fest. Ausfall- und Rückfallkonzepte werden von den Trägern erstellt und vorgehalten.
Es gibt also keinen landesweiten Mindeststandard für Resilienz, keine einheitliche Prüfung, keine Berichtspflicht gegenüber dem Land. Auf die Frage, wie es die Ausfallsicherheit bewertet, antwortet das Ministerium im Wesentlichen mit einem Verweis auf ein Papier der Verbände und der Feststellung, man erkenne „verstärkte Anstrengungen bei den Trägern". Eine eigene Bewertung der Resilienz kritischer Infrastruktur, wonach explizit gefragt war, findet nicht statt. Die Aufsicht beschränkt sich auf Wohlwollen.
Ziffer 5: Notrufannahme wird mit Notrufbearbeitung verwechselt
Zur Sicherstellung bei vollständigem Ausfall verweist das Land auf § 164 TKG und § 3 NotrufV, auf Umrouting-Möglichkeiten der Deutschen Telekom, auf ein Notfallzentrum des Providers und auf Ausweichziele für die nora-Notruf-App. Für die Fortführung der Einsatzdisposition wird auf die Antwort zu Ziffer 2 verwiesen, also auf die dort eingeräumte fehlende Kompatibilität.
Der Zirkelschluss ist offensichtlich: Ein Notruf wird technisch zuverlässig zu einer anderen Leitstelle geleitet, die ihn annehmen, aber die Einsatzbearbeitung nicht vollständig übernehmen kann. Das Umrouten löst das Problem der Erreichbarkeit, nicht das der Versorgung. Wie ein Notruf tatsächlich abgearbeitet wird, haben wir unter Wie wird ein Notruf abgearbeitet? dargestellt.
Ziffer 9 bis 11: Die Frage nach dem qualifizierten Einsatz bleibt unbeantwortet
Gefragt war unter anderem, ob der Landesregierung bekannt ist, dass Mitarbeitende in Integrierten Leitstellen wegen fehlender Lehrgangskapazitäten derzeit nicht oder nur eingeschränkt entsprechend den Vorgaben der Rettungsdienstplanverordnung eingesetzt werden können. Auf diese Frage antwortet das Ministerium nicht. Stattdessen wird auf ein Bedarfsermittlungsverfahren verwiesen und darauf, dass rund 25 Prozent der angebotenen Lehrgangsplätze von den Leitstellen nicht belegt wurden. Eine Erhöhung der Ausbildungskapazität sei „bisher aber nicht notwendig" gewesen.
Die Antwort verschiebt die Verantwortung auf die Träger, ohne den eigentlichen Punkt zu klären: Arbeiten derzeit Personen an Notrufabfrageplätzen, die die verbindlichen Qualifikationsanforderungen nach Anlage 4 RDPlanVO nicht erfüllen? Solange diese Frage offen bleibt, bleibt auch offen, ob die Qualität der Notrufabfrage im Land gesichert ist. Für uns ist das der sensibelste Punkt der gesamten Drucksache, denn die Qualifikation der abfragenden Person entscheidet derzeit (mangels einer standardisierten Abfrage) über die Qualität der Notrufabfrage und damit über Leben und Tod.
Ziffer 14: Auch beim Digitalfunk entscheidet jeder Träger für sich
Die Anbindung der Leitstellen an das Nutzereigene Management System (NeM) des BOS-Digitalfunks ist technisch seit Längerem möglich; die Voraussetzungen aufseiten des Landes liegen vor. Genutzt wurde dies bislang von zwei Landkreisen (Schwarzwald-Baar und Esslingen) jeweils als Pilotbetrieb. Den Zeitpunkt der Integration legen die Träger selbst fest. Von 34 Leitstellen haben zwei einen Piloten. Auch hier: Möglichkeit ohne Verbindlichkeit.
Fünfzehn Fragen, eine achtseitige Antwort und kein einziges Wort zur medizinischen Qualität der Leitstellenarbeit. Es findet sich nichts zur softwarebasierten standardisierten Notrufabfrage, nichts zu Qualitätsindikatoren, nichts zur Ergebnisqualität, nichts zur Patientensteuerung, nichts zur Anleitung im Notrufdialog. Die Leitstelle erscheint durchgehend als Infrastrukturobjekt der Gefahrenabwehr, nicht als medizinische Steuerungsinstanz des Gesundheitswesens. Bezeichnend ist bereits, dass die Antwort vom Innenministerium kommt und nicht vom Gesundheitsministerium.
Denselben blinden Fleck haben wir bereits im Visionspapier „Zukunft der Leitstellenstruktur in Baden-Württemberg" kritisiert, auf das sich die Landesregierung in ihrer Antwort ausdrücklich stützt. Struktur und Technik werden verhandelt, Inhalt und Ergebnisqualität nicht. Auch eine perfekt vernetzte Leitstelle, die den Notruf unstrukturiert und ohne Standard abfragt, rettet niemanden.
Als einzigen Nachteil einer landesweit einheitlichen Software nennt das Ministerium die Gefahr, dass eine Sicherheitslücke bei einheitlicher Software und Konfiguration den Betrieb aller Leitstellen gleichzeitig gefährden könnte. Es stellt dem selbst gegenüber, dass Maßnahmen zur Cyber- und Ausfallsicherheit zentral durch Fachpersonal umfassender geplant und gesteuert werden könnten, als es einer einzelnen Leitstelle möglich ist.
Diese Abwägung ist redlich, das Argument selbst aber überholt. Heutige Verfügbarkeit entsteht nicht durch Vielfalt der Hersteller, sondern durch Architektur: getrennte Mandanten, mehrere Verfügbarkeitszonen, kontinuierliches Patchen, Zero-Trust-Konzepte, automatisiertes Failover, geübte Wiederanlaufverfahren. Eine Landschaft aus sieben Systemen ist nicht sicherer, sie hat nur sieben verschiedene Angriffsflächen, die von sieben unterschiedlich gut ausgestatteten Betreibern verteidigt werden. Das gegenwärtige Baden-Württemberg ist keine Redundanz, es ist Fragmentierung.
Zugleich zeigt die Antwort zu Ziffer 8, warum Standortdebatten die falsche Frage stellen: Sobald Leitstellentechnik als Service verfügbar ist, sind Personalaustausch, Lastverteilung, Überlaufbearbeitung und gegenseitige Übernahme kein Projekt mehr, sondern eine Konfiguration. Unsere Position dazu haben wir unter Leitstellen in die Cloud und Leitstelle: Es braucht Callcentersysteme ausführlich begründet.
Die Drucksache 18/249 ist kein Skandaldokument, sondern etwas Wertvolleres: eine nüchterne, amtliche Bestandsaufnahme. Sie belegt, dass die Leitstellenlandschaft eines der größten Bundesländer technisch fragmentiert ist, dass eine geltende Rechtspflicht zur digitalen Einsatzübergabe nicht erfüllt wird, dass beim Ausfall einer Leitstelle nur Teile der Aufgaben übernommen werden können und dass das Land für die Resilienz kritischer Infrastruktur keine eigenen Standards setzt. Zugleich zählt die Landesregierung in ihrer Antwort auf Ziffer 8 die Vorteile einer einheitlichen, vernetzten Architektur so vollständig auf, dass die Frage nur noch lauten kann, warum daraus keine Verbindlichkeit folgt.
Baden-Württemberg steht dabei, wie schon in unserem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, stellvertretend für alle Länder. Die Fragmentierung ist kein baden-württembergisches Problem, sondern die logische Folge eines Systems, in dem sechzehn Länder sechzehn Antworten auf dieselbe medizinische Frage geben.
Wer Ausfallsicherheit will, muss Verbindlichkeit schaffen. Freiwilligkeit hat in Baden-Württemberg nachweislich sieben Einsatzleitsysteme, zwei Digitalfunk-Pilotprojekte und keine vollständige gegenseitige Übernahmefähigkeit hervorgebracht.
Quelle: Landtag von Baden-Württemberg, 18. Wahlperiode, Drucksache 18/249: Antrag der Abg. Ansgar Mayr und Lorenzo Saladino u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa - „Zukunftsfähigkeit, Interoperabilität und Ausfallsicherheit der Leitstellen in Baden-Württemberg". Antrag vom 9. Juli 2026, Stellungnahme mit Schreiben vom 31. Juli 2026 (Nr. IM6-5461-599/5/3), ausgegeben am 5. August 2026. Abrufbar über www.landtag-bw.de/Dokumente.
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