Baden-Württemberg beschreibt die Lösung und beschließt sie nicht !?!?

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Das Innenministerium Baden-Württemberg hat auf einen Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache 18/249, Stellungnahme vom 31. Juli 2026) offengelegt, wie es um Interoperabilität und Ausfallsicherheit der Integrierten Leitstellen im Land tatsächlich bestellt ist.

Das Ergebnis ist bemerkenswert: In 34 Integrierten Leitstellen laufen Einsatzleitsysteme von sechs verschiedenen Herstellern, eine flächendeckende technische Kompatibilität besteht nach eigener Auskunft nicht, die gesetzlich vorgeschriebene digitale Einsatzübergabe ist nicht umgesetzt und beim Totalausfall einer Leitstelle können andere Leitstellen „in der Regel nur Teile der Aufgaben" übernehmen. Das Land bestätigt damit selbst, was wir seit Jahren kritisieren.

Der Antrag der Abgeordneten Ansgar Mayr, Lorenzo Saladino u. a. (CDU) vom 9. Juli 2026 umfasst fünfzehn Fragen zu Leitstellensoftware, Redundanz, Qualifizierung, Schnittstellen und Zivilschutz. Die Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa ist in weiten Teilen sachlich und ungewöhnlich transparent. Genau deshalb ist sie ein wichtiges Dokument: Sie liefert die Belege für eine strukturelle Debatte, die weit über Baden-Württemberg hinausreicht.

Der Befund: sechs Hersteller, sieben Systeme, 34 Leitstellen

Auf Frage 1 legt das Ministerium erstmals vollständig offen, welches Einsatzleitsystem (ELS) in welcher Integrierten Leitstelle betrieben wird:

EinsatzleitsystemHerstellerAnzahl ILS
COBRAiSE20 (zzgl. Mannheim in Umstellung)
secur.CADVIVASECUR8
DALLASVIVASECUR2
ELDISEurofunk Kappacher1 (Karlsruhe)
CEBOS 2000G.O.D.1 (Mannheim)
SiveillanceSiemens1 (Stuttgart)
CELIOSCKS1 (Zollernalb)
Quelle: Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 18/249, Antwort zu Ziffer 1. Eigene Auswertung.

Zur Einordnung: Baden-Württemberg betreibt damit mehr Einsatzleitsystem-Varianten, als manches europäische Land insgesamt Leitstellen unterhält. Wie sich Deutschland hier international einordnet, haben wir unter Leitstellen aufbereitet.

Was ist positiv hervorzuheben?

Die Transparenz der Antwort selbst

Das Ministerium beschönigt nicht. Es benennt fehlende Kompatibilität, unvollständige Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und personelle Engpässe beim Ausfallszenario offen. Eine solche Datengrundlage liegt für die meisten Bundesländer schlicht nicht vor. Der parlamentarische Weg über einen Berichtsantrag erweist sich hier als wirksames Instrument - ein Modell, das Abgeordnete in anderen Ländern übernehmen sollten.

Ziffer 8: Das Land liefert unsere Argumentation gleich mit

Auf die Frage nach Vor- und Nachteilen einer landesweit einheitlichen Leitstellensoftware antwortet das Ministerium mit einer Aufzählung, die man wörtlich in ein Positionspapier für eine vernetzte Leitstellenarchitektur übernehmen könnte. Genannt werden unter anderem: zentrale strategische Planung, zentrales Anforderungs- und Release-Management, zentrale Beschaffung, zentraler Einsatz von Fachexperten für Informations- und Cybersicherheit, erleichterte Anbindung weiterer Dienste, Ausbildung am später tatsächlich genutzten System, Wegfall des „Umlernens", unkomplizierter Personalaustausch zwischen Leitstellen, dauerhafte oder zeitweise Übernahme der Notrufbearbeitung durch eine Leitstelle für mehrere Bereiche, Kooperation bei Großschadenslagen, Spezialisierung einzelner Standorte, systemimmanente Redundanzen und ein landesweites Echtzeit-Lagebild einschließlich Ressourcenübersicht.

Das ist exakt die Zielarchitektur, die wir unter Leitstellen in die Cloud beschreiben. Die Landesregierung erkennt die Vorteile also vollständig, sie zieht daraus nur keine verbindlichen Konsequenzen.

Ziffer 12/13: Grundsätzliche Unterstützung für offene Schnittstellen

Das Land bekennt sich zur Notwendigkeit einer Vernetzung der Leitstellen und verweist auf § 18 Absatz 1 der Rettungsdienstplanverordnung, der die wechselseitige digitale Einsatzübergabe vorschreibt. Ebenso wird das Projekt „Messenger - Schnittstelle 112 und 116117" begleitet, an dessen Pilotierung mehrere Leitstellen des Landes beteiligt werden sollen. Zur universellen Leitstellenschnittstelle UCRI äußert sich das Land grundsätzlich unterstützend.

Was ist kritisch zu bewerten?

Das Grundproblem: eine rein technische Debatte

Fünfzehn Fragen, eine achtseitige Antwort und kein einziges Wort zur medizinischen Qualität der Leitstellenarbeit. Es findet sich nichts zur softwarebasierten standardisierten Notrufabfrage, nichts zu Qualitätsindikatoren, nichts zur Ergebnisqualität, nichts zur Patientensteuerung, nichts zur Anleitung im Notrufdialog. Die Leitstelle erscheint durchgehend als Infrastrukturobjekt der Gefahrenabwehr, nicht als medizinische Steuerungsinstanz des Gesundheitswesens. Bezeichnend ist bereits, dass die Antwort vom Innenministerium kommt und nicht vom Gesundheitsministerium.

Denselben blinden Fleck haben wir bereits im Visionspapier „Zukunft der Leitstellenstruktur in Baden-Württemberg" kritisiert, auf das sich die Landesregierung in ihrer Antwort ausdrücklich stützt. Struktur und Technik werden verhandelt, Inhalt und Ergebnisqualität nicht. Auch eine perfekt vernetzte Leitstelle, die den Notruf unstrukturiert und ohne Standard abfragt, rettet niemanden.

Zur Cloud-Frage: Das Monokultur-Argument greift zu kurz

Als einzigen Nachteil einer landesweit einheitlichen Software nennt das Ministerium die Gefahr, dass eine Sicherheitslücke bei einheitlicher Software und Konfiguration den Betrieb aller Leitstellen gleichzeitig gefährden könnte. Es stellt dem selbst gegenüber, dass Maßnahmen zur Cyber- und Ausfallsicherheit zentral durch Fachpersonal umfassender geplant und gesteuert werden könnten, als es einer einzelnen Leitstelle möglich ist.

Diese Abwägung ist redlich, das Argument selbst aber überholt. Heutige Verfügbarkeit entsteht nicht durch Vielfalt der Hersteller, sondern durch Architektur: getrennte Mandanten, mehrere Verfügbarkeitszonen, kontinuierliches Patchen, Zero-Trust-Konzepte, automatisiertes Failover, geübte Wiederanlaufverfahren. Eine Landschaft aus sieben Systemen ist nicht sicherer, sie hat nur sieben verschiedene Angriffsflächen, die von sieben unterschiedlich gut ausgestatteten Betreibern verteidigt werden. Das gegenwärtige Baden-Württemberg ist keine Redundanz, es ist Fragmentierung.

Zugleich zeigt die Antwort zu Ziffer 8, warum Standortdebatten die falsche Frage stellen: Sobald Leitstellentechnik als Service verfügbar ist, sind Personalaustausch, Lastverteilung, Überlaufbearbeitung und gegenseitige Übernahme kein Projekt mehr, sondern eine Konfiguration. Unsere Position dazu haben wir unter Leitstellen in die Cloud und Leitstelle: Es braucht Callcentersysteme ausführlich begründet.

Was folgt daraus? Unsere Forderungen

  1. Bundeseinheitlicher Rahmen statt sechzehn Insellösungen. Die Drucksache belegt, dass Fragmentierung bereits innerhalb eines Landes zum Versorgungsrisiko wird. Was für 34 Leitstellen in Baden-Württemberg gilt, gilt für rund 240 Leitstellen im Bund umso mehr. Es braucht bundesweit verbindliche Rahmenempfehlungen mit echter Bindungswirkung, verankert im SGB V.
  2. Legaldefinition und Pflicht zur softwarebasierten standardisierten Notrufabfrage. Technische Vernetzung ohne Qualitätsstandard in der Abfrage verbessert die Versorgung nicht. Erforderlich sind eine gesetzliche Definition, verbindliche Qualitätsanforderungen und die Pflicht zur Hilfestellung im Notrufdialog.
  3. Echte Integration von 112 und 116117 zu einem Gesundheitsleitsystem. Eine digitale Fallübergabe per Messenger ist ein Pilotprojekt, keine Systementscheidung. Ziel muss ein gemeinsames System mit Ergebnisgleichheit über beide Rufnummern sein.
  4. Verbindliche Mindeststandards für Redundanz und Resilienz. Ausfallkonzepte dürfen nicht länger in die alleinige Entscheidungshoheit der Träger fallen. Erforderlich sind landesweit, besser bundesweit festgelegte Mindestanforderungen, regelmäßig geprüfte Wiederanlaufverfahren und eine Nachweispflicht gegenüber der Aufsicht.
  5. Frist und Konsequenz für die digitale Einsatzübergabe. § 18 Absatz 1 RDPlanVO braucht ein Umsetzungsdatum, eine offene Schnittstellenspezifikation (UCRI) und eine Berichtspflicht. Andernfalls bleibt die Vorschrift folgenlos.
  6. Serviceorientierte Leitstellenarchitektur statt Standortdebatten. Leitstellentechnik gehört als skalierbarer Dienst bereitgestellt, unabhängig vom physischen Arbeitsort der Mitarbeitenden. Zentrale Technikstandorte in Verbünden sind ein erster Schritt, kein Endpunkt.
  7. Klarheit bei der Qualifikation. Das Land muss beantworten, an wie vielen Abfrageplätzen derzeit ohne die Qualifikation nach Anlage 4 RDPlanVO gearbeitet wird, und die Ausbildungskapazität an diesem tatsächlichen Bedarf ausrichten.
  8. Öffentlich zugängliches Qualitätsregister mit standortbezogener Transparenz. Die Drucksache zeigt, wie viel Erkenntnis entsteht, wenn Daten offengelegt werden. Was hier ein Berichtsantrag erzwingen musste, sollte Regelzustand sein, für Leitstellenkennzahlen ebenso wie für Ergebnisqualität.
  9. Kategorienbasierte Disposition statt starrer Hilfsfristen. Die Debatte um Ausfallsicherheit lenkt nicht davon ab, dass die zugrunde liegende Steuerungslogik überholt ist. Notwendig sind medizinisch abgeleitete Maximalzeiten je Dringlichkeitskategorie.

Unser Fazit

Die Drucksache 18/249 ist kein Skandaldokument, sondern etwas Wertvolleres: eine nüchterne, amtliche Bestandsaufnahme. Sie belegt, dass die Leitstellenlandschaft eines der größten Bundesländer technisch fragmentiert ist, dass eine geltende Rechtspflicht zur digitalen Einsatzübergabe nicht erfüllt wird, dass beim Ausfall einer Leitstelle nur Teile der Aufgaben übernommen werden können und dass das Land für die Resilienz kritischer Infrastruktur keine eigenen Standards setzt. Zugleich zählt die Landesregierung in ihrer Antwort auf Ziffer 8 die Vorteile einer einheitlichen, vernetzten Architektur so vollständig auf, dass die Frage nur noch lauten kann, warum daraus keine Verbindlichkeit folgt.

Baden-Württemberg steht dabei, wie schon in unserem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, stellvertretend für alle Länder. Die Fragmentierung ist kein baden-württembergisches Problem, sondern die logische Folge eines Systems, in dem sechzehn Länder sechzehn Antworten auf dieselbe medizinische Frage geben.

Wer Ausfallsicherheit will, muss Verbindlichkeit schaffen. Freiwilligkeit hat in Baden-Württemberg nachweislich sieben Einsatzleitsysteme, zwei Digitalfunk-Pilotprojekte und keine vollständige gegenseitige Übernahmefähigkeit hervorgebracht.


Quelle: Landtag von Baden-Württemberg, 18. Wahlperiode, Drucksache 18/249: Antrag der Abg. Ansgar Mayr und Lorenzo Saladino u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa - „Zukunftsfähigkeit, Interoperabilität und Ausfallsicherheit der Leitstellen in Baden-Württemberg". Antrag vom 9. Juli 2026, Stellungnahme mit Schreiben vom 31. Juli 2026 (Nr. IM6-5461-599/5/3), ausgegeben am 5. August 2026. Abrufbar über www.landtag-bw.de/Dokumente.

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