Am 14. Oktober 2025 wurde von Bündnis90/Die Grünen ein Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes eingebracht, der sich in vielen Punkten mit den zentralen Forderungen der Björn Steiger Stiftung deckt. Es gibt aber auch klar erkennbare Lücken in Systemarchitektur und Qualitätssteuerung.
Positiv
Anerkennung des Rettungsdienstes als medizinische GKV-Leistung (§ 30 SGB V-neu)
- Erstmals wird die Notfallrettung als medizinische Leistung im SGB V verankert – inklusive Leitstellenarbeit, Versorgung vor Ort und Transport. Damit wird eine zentrale Stiftungsforderung umgesetzt.
Standardisierte, softwaregestützte Notrufabfrage
- § 30 Abs. 3 NotfallG schreibt eine standardisierte, qualitätsgesicherte und softwaregestützte Notrufabfrage vor.
- gesetzliche Verankerung der strukturierten Dispositionsverfahren (z. B. MPDS, etc).
- Die gesetzliche Verpflichtung zu qualitätsgesicherten, softwaregestützten Ersteinschätzungen erhöht Patientensicherheit und schafft Transparenz.
Digitale Fallübergabe & Vernetzung 112/116117
- „Gesundheitsleitsystem“ (§ 133a) institutionalisiert die Kooperation zwischen Rettungsleitstellen und Akutleitstellen mit bidirektionaler Fallübergabe.
- Mit der digitalen Vernetzung von 112- und 116117-Leitstellen wird ein bundesweiter Rahmen für Zusammenarbeit geschaffen.
- Ziel ist kein einzelne Nummer, sondern eine koordinierte, interoperable Struktur mit klaren Zuständigkeiten und digitaler Fallübergabe.
Integrierte Notfallzentren (INZ)
- Die geplanten INZ mit zentraler Ersteinschätzung und telemedizinischer Unterstützung fördern sektorenübergreifende Steuerung und verkürzen Patientenwege.
- Verbindliche gemeinsame Strukturen von KV, Krankenhaus und Ersteinschätzung
- Telemedizinische Konzile verpflichtend vorgesehen
Telefonreanimation & Ersthelfer-App-Verknüpfung
- Ist explizit gesetzlich geregelt (§ 30 Abs. 3 S. 1).
- Die gesetzliche Verpflichtung zur telefonischen Reanimationsanleitung und zur bundesweiten Anbindung an Ersthelfer-Apps und AED-Register ist ein bedeutender Fortschritt für Laienhilfe und Überlebenschancen.
Qualitätsausschuss Notfallrettung
- Das neue Gremium ermöglicht erstmals bundeseinheitliche Mindeststandards und stärkt Transparenz und Vergleichbarkeit.
- Es gibt Qualitätssteuerung, auch wenn Umsetzungsdetails noch offen sind. Der Qualitätsausschuss kann leider Standards empfehlen, aber keine verpflichtenden Zertifizierungen festlegen.
Kritisch zu bewerten
Föderaler Flickenteppich bleibt möglich
- Die Länder behalten Hoheit über Planung und Organisation.
- Ohne verbindliche Bundesrahmen drohen wieder 16 verschiedene Umsetzungsmodelle.
Fortbestehende organisatorische Trennung
Trotz technischer Vernetzung bleiben Rettungs- und Akutleitstellen organisatorisch getrennt.
Unzureichende Struktur- und Dauerfinanzierung
Die vorgesehene Anschubfinanzierung für Leitstellen und Digitalisierung schafft keine langfristige Basis für Betrieb, Schulung und Qualitätssicherung.
Unser Fazit
Der Entwurf der Grünen-Fraktion ist inhaltlich ambitionierter und klarer strukturiert als der frühere BMG-Entwurf. Er setzt viele Forderungen der Björn Steiger Stiftung gesetzlich um oder vorbereitet sie technisch, insbesondere:
- gesetzliche Standardisierung der Notrufabfrage,
- verbindliche digitale Vernetzung 112/116117,
- Anerkennung des Rettungsdienstes als medizinische Leistung.
Doch die Kernfrage der Systemverantwortung bleibt ungelöst:
Deutschland bekommt ein vernetztes, aber kein integriertes Notfall- und Leitstellensystem aus einer Hand.
Bündnis90/Die Grünen haben in einer Kurzinfo ihren Gesetzesentwurf weiter erläutert (Stand 15.Oktober 2025).