112 rettet Leben – doch Deutschlands Leitstellen benötigen dringend eine Reform

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Der 11. Februar steht europaweit für eine der wichtigsten Errungenschaften im Bevölkerungsschutz: die einheitliche Notrufnummer 112. Unter dieser Nummer sind Rettungsdienste in der gesamten Europäischen Union erreichbar – kostenlos aus Mobilfunk und Festnetz. Treibende Kraft hinter der Einführung der Notrufnummer in Deutschland waren Ute und Siegfried Steiger, die Gründer der Björn Steiger Stiftung. Bis heute sieht die Stiftung ihre zentrale Aufgabe darin, den Rettungsdienst kontinuierlich weiterzuentwickeln und fordert eine grundlegende strukturelle Neuausrichtung.

1991 beschloss die EU die europaweite Einführung der Notrufnummer 112. Was die wenigsten wissen: Der Ursprung dieser Nummer liegt in Deutschland. Nach dem tragischen Unfalltod von Björn Steiger 1969 verklagten am 27. Juli 1973 Ute und Siegfried Steiger das Land Baden-Württemberg und die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart auf die Einführung der Notrufnummer 110/112. Die Klage wurde abgewiesen, führte aber zu einer breiten medialen Debatte und öffentlicher Unterstützung. Am 20. September 1973 wurde in einer Ministerpräsidentenkonferenz der Weg für die bundeseinheitlichen Notrufnummern in Deutschland freigemacht.

Auf dieser Grundlage entwickelte sich die 112 zur europäischen Notrufnummer. Sie gilt heute in allen EU-Mitgliedstaaten und weltweit in nahezu allen Handynetzen. Der 11. Februar – abgeleitet aus der Ziffernfolge 1-1-2 – erinnert jedes Jahr an diese lebensrettende Errungenschaft.

Nicht die Nummer rettet Leben – sondern das System dahinter

„Die 112 ist ein Meilenstein für Europa. Aber eine Telefonnummer allein rettet noch kein Leben“, erklärt Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung. „Entscheidend ist im Notfall, was nach dem Wählen der 112 passiert. In Deutschland sterben täglich Menschen, weil wir ein strukturelles Problem haben.“

Der Vorwurf: In vielen europäischen Ländern sind Leitstellen bereits vollständig digital vernetzt, arbeiten mit international standardisierten medizinischen Abfragesystemen und sind integraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Deutschland hingegen verharrt in föderalen Zuständigkeitskonflikten zwischen Kommunen und Bundesländern.

Die Stiftung verbindet ihre Kritik ausdrücklich mit konkreten Lösungsvorschlägen:

bundesweit einheitliche international anerkannte Leitstellenstandards, wie international standardisierte medizinisch Notrufabfrage, digitale Vernetzung und die klare Einordnung des Rettungsdienstes als Bestandteil des Gesundheitssystems. „Lösungen existieren längst – in Skandinavien, in den Niederlanden, in Österreich. Deutschland müsste sich diesen Systemen nur anschließen“, so Steiger.

Digitalisierung und Vernetzung der Leitstellen

Der Rettungsdienst wird häufig durch Einsätze in nicht lebensbedrohlichen Fällen blockiert, sodass er für echte Notfälle nicht verfügbar ist. „Eine digitale Vernetzung aller Ruf- und Notrufnummern könnte den Rettungsdienst erheblich entlasten“, ist Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer Rettungswesen der Björn Steiger Stiftung überzeugt. Insbesondere an Kreis- oder Landesgrenzen ist zudem nicht immer gewährleistet, dass der nächstgelegene Rettungswagen alarmiert wird, da die Leitstellen nicht automatisiert digital und vor allem übergreifend kommunizieren.

Bundesweit einheitliche Qualitätsstandards

Einheitliche internationale Standards garantieren, dass Patienten überall in Deutschland von gleichen Qualitäts- und Sicherheitsniveaus profitieren. Einheitliche Ausbildungsanforderungen, Ausrüstung, Medikamente und Behandlungsalgorithmen reduzieren Fehlerquellen und erhöhen die Behandlungssicherheit. Zudem erleichtern sie eine Leitstellenübergreifende Kommunikation und sind Voraussetzung für eine bessere Vernetzung. 

Medizinische Einbindung in das Gesundheitssystem

Deutschland betreibt sein Rettungswesen strukturell noch immer als kommunale Gefahrenabwehr – nicht als Teil der medizinischen Versorgung. „Das führt zu einem fatalen Systemfehler: Vergütet wird bis heute überwiegend nur der Transport eines Patienten – nicht die hochqualitative medizinische Leistung vor Ort. Moderne Notfallmedizin beginnt aber bereits in der Leitstelle“, erklärt Chwojka.

Telefonisch angeleitete Reanimation

Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zählt jede Sekunde. Internationale Standards sehen vor, dass Leitstellen in 100 Prozent der geeigneten Fälle eine telefonische Anleitung zur Wiederbelebung geben. Ein Wert, der in Deutschland nicht annährend erreicht wird. „Nur rund 38 Prozent der Rettungsleitstellen haben ein etabliertes Verfahren zur telefonischen Reanimation. Das ist kein abstrakter Statistikwert – das sind Menschenleben“, so Chwojka.

Verfassungsbeschwerde als Weckruf

Um den notwendigen Veränderungsdruck zu erhöhen, hat die Björn Steiger Stiftung 2025 eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Ziel ist, eine öffentliche Debatte für eine grundlegende Neubewertung des Rettungswesens in Deutschland anzustoßen. „Wir legen bewusst den Finger tief in die Strukturwunden unseres Systems“, sagt Pierre-Enric Steiger. „Nicht, um zu kritisieren, sondern um Leben zu retten. Jeder vermeidbare Tod ist einer zu viel.“

Bildhinweise:

BSS Notrufsaeule Steiger 1971
Siegfried Steiger 1971
BSS Notruf 112
Fotograf: Joachim Kiesling          

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